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Ab März 2020 müssen alle Personen, die nach 1970 geboren sind, gegen Masern geimpft sein - Foto: pixabay

REGION Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro drohen

Bundestag beschließt Masernschutzgesetz: Impfpflicht ab März 2020

15.01.20 - Wie die aktuellen Daten der Weltgesundheitsorganisation verdeutlichen, ist 2019 ein Masern-Rekordjahr gewesen. Im vergangenen Jahr haben sich die Fälle vervielfacht. Deshalb soll es ab März 2020 in Deutschland eine Impfpflicht gegen die hoch ansteckende Infektionskrankheit geben, um Schul- und Kindergartenkinder wirksam zu schützen.

Das Gesetz sieht vor, alle Kinder zu impfen, bevor sie in den Kindergarten oder in die Schule gehen. Und auch Erzieher, Lehrer, Pflege- und medizinisches Personal, die nach 1970 geboren sind, sollen geimpft werden. Kinder, die schon in der Schule sind, müssen bis zum 31. Juli einen Nachweis in Form eines Impfpasses vorlegen.

Sollten Eltern ihre Kinder bis März 2020 nicht geimpft haben, müssen sie mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Außerdem können Kinder, die nicht geimpft sind, von Kindertagesstätten oder Schulen ausgeschlossen werden. Auch Leiter von Kindertagesstätten und Personal in Gemeinschaftseinrichtungen müssen bei Aufnahme von ungeimpften Kindern mit einer Strafe rechnen.

Die Bundeszentrale für medizinische Aufklärung beabsichtigt insgesamt fünf Millionen Euro in die Aufklärung zum Thema Impfschutz zu investieren. Darüber hinaus soll es eine neue Regelung geben, dass alle Ärzte, abgesehen von Zahnärzten, Schutzimpfungen durchführen dürfen.

Das Robert Koch Institut empfiehlt, Kinder zweimal gegen Masern impfen zu lassen. Viele Heranwachsende haben zwar die erste Impfung erhalten, jedoch die zweite nicht. Doch gerade diese sei wichtig, um eine Herdenimmunität zu garantieren: Personen, die aufgrund ihres Alters oder Krankheit nicht geimpft werden können, sind gefährdet. Dafür müssen jedoch mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sein, doch nur in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist dies erreicht worden.

Viele Impfgegner argumentieren damit, dass die Masernimpfungen Autismus und schwere Schäden verursachen könnten. Diese Überzeugung komme daher, dass der britische Arzt Andrew Wakefield 1998 eine Studie dazu veröffentlichte - jedoch wurde die Annahme nie offiziell bestätigt und sogar zurückgezogen. In der Regel wird die Impfung vom Patienten gut vertragen. (Lina Ruppel) +++


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