Archiv
Fans von Darmstadt 98 brennen in der Frankfurter Commerzbank-Arena 2017 ein Feuerwerk ab. Gegen Aktionen wie diese will Innenminister Peter Beuth mit Härte vorgehen. - Foto: picture alliance / Frank Rumpenhorst/dpa

REGION Stadion-Verbot für Bengalo-Zündler

Innenminister Beuth will härtere Strafen: "Anti-Fans gehören verbannt"

17.01.20 - Seine Botschaft an alle Chaoten und Gewalttäter ist unmissverständlich: "Anti-Fans, die den echten Fans den Stadionbesuch durch Pyros und Gewalt verderben, gehören von den Vereinen aus den Stadien verbannt." Das fordert Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) und erklärt nach Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS: "Wer Bengalos in Menschenmengen zündet, macht sich schon heute strafbar. Eine Fankurve ist kein rechtsfreier Raum, in dem das Recht des Stärkeren oder der Lautesten gilt."

Hessens Innenminister Peter Beuth: "Anti-Fans gehören verbannt!" Foto: ON-Archiv / Martin Engel

Alle Innenminister seien sich darüber einig, dass das Abbrennen von Pyrotechnik in Menschenmengen härter bestraft werden sollte. "Friedliche Fußballfans müssen es auch nicht einfach hinnehmen, von einzelnen Chaoten mit glühend heißen Fackeln und beißendem Rauch schikaniert zu werden", so Beuth, der in Wiesbaden seit 2014 hessischer Minister des Innern und für Sport ist. "Das Abfackeln der heißen Bengalos hat nichts mit Fankultur zu tun." Im Gegenteil: Es gefährde die Sicherheit und führe zu Recht immer wieder zu Fanausschlüssen. "Alle, die für den Sport Verantwortung tragen, sollten an einem Strang ziehen und entschlossen dafür eintreten, diese Bengalos aus unseren Stadien zu verbannen."

Bereits auf der 209. Innenministerkonferenz (IMK) im Jahr 2018 in Magdeburg hatte Innenminister Beuth dafür geworben, dass das bereits verbotene Abbrennen von Pyrotechnik in oder gegen Menschenmengen härter bestraft werden soll. Nach der hessischen Initiative soll der Einsatz explosionsgefährlicher Stoffe in oder gegen Menschenmengen mit mindestens einem Jahr geahndet werden. Hierfür muss das Sprengstoffgesetz entsprechend geändert werden, denn bisher wird das unerlaubte (soweit folgenlose) Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Ordnungswidrigkeit mit einem - von Land zu Land unterschiedlichem - Bußgeld behandelt. (Christian P. Stadtfeld) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön