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Knöllchen-Hammer: Auf die Kreisstadt Bad Hersfeld hat das OLG-Urteil keine Auswirkungen. - Archivfoto: Stefanie Harth

REGION Klatsche für viele Kommunen

OLG-Urteil gegen private Knöllchenverteiler sorgt für Aufregung

22.01.20 - Große Aufregung hat das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Montag dieser Woche bei Autofahrern und Kommunen ausgelöst: Mit einem Grundsatzbeschluss hat das OLG der offenbar gängigen Praxis, Privatfirmen zum Knöllchenverteilen einzusetzen, einen Riegel vorgeschoben. Denn einem Falschparker einen Strafzettel auszustellen, sei eine "hoheitliche Aufgabe", die nur staatlicherseits und nicht von Mitarbeitern privater Firmen ausgeführt werden dürfe.

Die von Leiharbeitern verteilten Knöllchen seien also alle zu Unrecht ausgestellt worden, lautet das OLG-Urteil. Noch ist rechtlich nicht geklärt, ob die Zahlungen für diese ungesetzlichen Strafzettel von den betroffenen Ordnungsämtern zurückerstattet werden müssten. Betroffen sind jedenfalls Millionen Knöllchen in vielen Kommunen - allein in Frankfurt wurden 2018 über 700.000 Parkverstöße geahndet und mehr als zehn Millionen Euro dafür in Rechnung gestellt.

Natürlich hat dieses Urteil auch in unserer Region bei Autofahrern, Städten und Gemeinden hohe Wellen geschlagen. Wir haben deshalb bei den Ordnungsämtern in Fulda, Künzell, Petersberg, Eichenzell und Bad Hersfeld nachgefragt, ob auch hier Mitarbeiter von Privatfirmen zum Strafzettelausstellen eingesetzt wurden. Hier die Antworten:

Einen solchen Überweisungsträger dürften die meisten Verkehrsteilnehmer schon ...

Stadt Fulda:
"Die grundsätzliche Problematik ist der Stadt Fulda aus dem Bereich der Kontrolle des fließenden Verkehrs bekannt, zu dem im vergangenen Jahr bereits Urteile ergangen waren. Mit Blick auf diese Urteile hat die Stadt Fulda die Beschäftigung eines privaten Dienstleisters, der ausschließlich in der Kontrolle des ruhenden Verkehrs tätig war, bereits zum 31.12.2019 beendet. In der Vergangenheit war ein privater Dienstleister seit 2011 nur saisonal ergänzend zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Ordnungspolizei tätig. Seit dem 01.01.2020 werden nur noch städtische Ordnungspolizeibeamte in der Verkehrsüberwachung eingesetzt. Darüber hinaus ist für dieses Jahr bei der Ordnungspolizei der Stadt Fulda eine Personalaufstockung geplant, um die Aufgaben insgesamt bewältigen zu können. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eventuell Rückerstattungsansprüche entstehen können, kann aktuell noch nicht beurteilt werden. Hier wird zunächst die Urteilsbegründung des OLG Frankfurt geprüft."

Gemeinde Eichenzell: Dort würden ausschließlich Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung eingesetzt, sagt Reinhold Eichhorn vom Eichenzeller Ordnungsamt. Daher sei die Gemeinde vom OLG-Urteil nicht betroffen. Die Entscheidung des Gerichtes zu dieser Frage habe sich bereits im November abgezeichnet und sei wegen ihrer Klärung des Sachverhalts zu begrüßen.

Gemeinde Künzell: Auch hier werden generell keine privaten Dienstleister eingesetzt, so dass Verkehrsteilnehmer keinerlei Handhabe gegen ausgestellte Strafzettel haben.

Gemeinde Petersberg: "Das Urteil des OLG Frankfurt am Main kommt für uns wenig überraschend. Die Gemeinde Petersberg setzt aber ohnehin keine privaten Dienstleister ein, um Verkehrsverstöße zu ahnden. Die Rechtsauffassung des OLG Frankfurt ist indes nachvollziehbar. Es fehlt bislang die gesetzliche Grundlage für den Einsatz privater Dienstleister", erklärte Bürgermeister Carsten Froß.

Die Kreisstadt Bad Hersfeld blickt gelassen auf den Grundsatzentscheid des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main, in dem die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister für gesetzeswidrig erklärt wird. "Bei uns kommen keine privaten Dienstleister zum Einsatz", teilt Stadtsprecher Meik Ebert auf Anfrage von OSTHESSEN|NEWS mit. "Bei uns erledigt das die Stadtverwaltung – sprich: die Ordnungsbehörde – selbst." Somit spiele das OLG-Urteil für Bad Hersfeld "keine Rolle".

Nachgefragt beim Ordnungsbehördenbezirk mit Sitz in Bebra, der für die Kommunen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg – lediglich Bad Hersfeld ist "außen vor" – zuständig ist: "In unserem Bezirk werden keine privaten Unternehmen, sondern ausschließlich Angestellte der Ordnungsbehörde zur Überwachung des Verkehrs eingesetzt", erläutert Jürgen Eberhardt. "Uns tangiert der Grundsatzentscheid des OLG somit nicht."

Die Kollegen vom Hessischen Rundfunk haben unter dem folgenden Link viele offene Fragen zum Grundsatzurteil des OHG beantwortet:
https://www.hessenschau.de/wirtschaft/faq-was-falschparker-ueber-die-illegalen-knoellchen-wissen-sollten,knollen-urteil-fragen-und-antworten-100.html#Urteil
(ci/sh/kku) +++


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