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Im Oktober 2018 kamen auf der Wasserkuppe drei Menschen ums Leben - Archivbilder:O|N

FULDA "Sorgfaltspflichten nicht erfüllt"

Nach tödlichem Flugunfall auf der Wasserkuppe: Jetzt wird Anklage erhoben!

25.03.20 - Die Fuldaer Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben: Dem Piloten, der im Oktober 2018 das Flugzeug auf der Wasserkuppe steuerte, welches eine Mutter und ihre beiden 11 und 12 Jahre alten Kinder in den Tod riss, wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Der 57-jährige Angeschuldigte sei hinreichend verdächtig, die ihm als verantwortlichen pilotenobliegenden Sorgfaltspflichten nicht ausreichend beachtet und dadurch kausal den Tod dreier Menschen verursacht zu haben, teilt die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung mit. Bereits vor dem Abflug in Mannheim hätte es der Angeschuldigte unterlassen zu überprüfen, ob die Cessna 172N die zulässige Höchstflugmasse von 1043 Kilogramm überschritt, obwohl sich diese Überprüfung angesichts von vier erwachsenen Passagieren aufgedrängt habe.

Letztendlich sei der Flug daher mit einer Überladung von mindestens 32 Kilogramm angetreten worden, angesichts derer sich bereits der Abflug –auch aufgrund der damit verbundenen Leistungsbegrenzungen -verbot. "Auf der Wasserkuppe angenommen drehte der Angeschuldigte die Maschine unter Verkürzung des ihm vorgegebenen Landeanflugs –möglicherweise wegen eines ihm von der Gegenpiste entgegenkommenden weiteren Flugzeugs -in den Endanflug auf die Landebahn ein, wobei seine Geschwindigkeit zu diesem Zeitpunkt mit 70 Knoten (130 km/h) um nahezu das Doppelte über der Aufsetzgeschwindigkeit der Maschine lag.

Vor dem Hintergrund der sich hieraus ergebenden Zweifel, nämlich ob diese Geschwindigkeit im verbleibenden Zeit-/Streckenfenster noch auf das für eine erfolgreiche Landung erforderliche Maß reduzierbar war, sowie des Umstandes, dass im weiteren Verlauf des Landeanflugs angesetzte Durchstartmanöver angesichts des Überladezustandes gegen das ansteigende Terrain mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt war, hätte die fliegerische Sorgfalt ein sofortiges Durchstarten der Maschine geboten, welches der Angeschuldigte jedoch zu diesem Zeitpunkt unterließ."

Als der Pilot sich im weiteren Landeanflug schließlich für ein Durchstarten der Maschine entschieden habe, sei ein solches aufgrund der benannten Umstände nicht mehr möglich gewesen. Infolgedessen prallte die Cessna etwa 70 Meter nach dem Pistenende und etwa 17 Meter vor der hinter der Piste quer verlaufenden Straße zunächst mit dem Hauptfahrwerk auf den Boden, kollidierte dann mit einem Anschlagpfeiler und prallte danach in eine rollbare Schranke, die sich hinter dem Propeller verkeilte. Danach überquerte das Flugzeug die Straße und erfasste dort mit immer noch laufendem Propeller eine auf dem Gehweg laufende Mutter mit ihren Kindern, die hierdurch jeweils multiple schwerste und unmmittelbar tödliche Verletzungen erlitten. (pm/mr) +++


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