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Um den Verbiss zu reduzieren, soll Schalenwild künftig zehn Monate im Jahr bejagt werden - Symbolbilder: Pixabay

FULDA Wald vor Wild

"Vernichtungsfeldzug gegen das Schalenwild": Priska Hinz verkürzt Schonzeit

06.04.20 - Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/ Die Grüne) hat am vergangenen Freitag eine Verordnung zur Änderung der Jagdverordnung unterzeichnet, die die Ausdehnung der Jagdzeiten für Schalenwild zum Gegenstand hat. Rehböcke, Schmalrehe, Rot-, Dam,- Sika- und Muffelschmalwild dürfen ab sofort bereits ab April erlegt werden. Hinz` Neuerung tritt am Montag in Kraft.

Was für Feldhamster, Waschbär und Co. gilt, wird dem wiederkäuenden Schalenwild in Hessen nun völlig aberkannt: So werden keine Kosten und Mühen gescheut, den Lebensraum des Hamsters zu sichern, was grundsätzlich sinnvoll ist. Waschbären, die von der EU als invasive gebietsfremde Art eingestuft sind, erhalten eine Schonzeit, die die des Rehwildes bei weitem überschreitet. Das Rehwild wird nun in Hessen zehn Monate lang bejagt – was weder wildbiologisch noch sachlich gerechtfertigt ist.

„Gegenüber dem heimischen Schalenwild wird vom grün geführten Umweltministerium jedoch ein Vernichtungsfeldzug vorbereitet, der seines gleichen sucht. Ausschließlich auf wirtschaftliche Interessen ausgerichtet, soll eine verfehlte Forstpolitik auf dem Rücken des Wildes ausgetragen werden. Sollte es jetzt nur noch darum gehen, das Wild möglichst schnell zu töten und damit Kosten für Forstgatter oder Einzelschutzmaßnahmen einzusparen, muss man sich fragen, welche Maßnahmen noch kommen werden“, so Landesjagdverband- Hessen- Geschäftsführer Alexander Michel.

Zur Begründung ihrer Entscheidung sagte die grüne Umweltministerin: „Die Landesregierung hat im vergangenen Jahr auf die Situation des hessischen Waldes nach zwei Dürrejahren und mehreren Extremwetterereignissen einen 12- Punkte- Plan für den Wald beschlossen.“ Eines der Ziele sei, aufkommenden Wald vor Wildverbiss zu schützen.  

Hinz, die in einem Schreiben vom Freitag angibt, ihre Entscheidung in Abwägung aller vorgetragenen Argumente und gestützt auf ein „deutliches Votum aus Ihren Reihen“ getroffen zu haben, hat allerdings offenbar nur mit den Waldbesitzern, jedoch nicht mit den Jägern gesprochen, die den heimischen Wildbestand bestens einschätzen können. Der Landesjagdverband (LJV) moniert, dass sich das Umweltministerium einseitig entschieden hätte. „Auf weitere Sachargumente, die unterschiedliche Sichtweisen beleuchten, wurde nicht eingegangen, insbesondere auch die umfänglichen Hinweise, die bisher immer wieder durch den LJV kommuniziert wurden.“

Dieses übereilte Vorgehen sei nicht notwendig gewesen, meint LJV-Geschäftsführer Michel. Der Landesjagdverband Hessen vermisst, dass bei den staatlichen Unterstützungen zur Wiederaufforstungen auch lebensraumverbessernde Maßnahmen für das Schalenwild eingefordert und umgesetzt werden. „Eine Partei, die auch immer wieder den Schutz von Tierarten in anderen Ländern der Welt fordert, sollte zunächst bestrebt sein, dies auch im eignen Zuständigkeitsbereich vorzuleben.“

Der Landesjagdverband mit seinen Mitgliedsvereinen lehnt die neue Verordnung der hessenweiten Jagdzeitverlängerung ab. „Hochtragende Ricken und alles übrige Schalenwild werden durch die Verkürzung der Schonzeit jetzt in der Zeit der Stoffwechselumstellung in einen erhöhten Stresszustand versetzt, außerdem sind Fehlabschüsse beim weiblichen Rehwild vorprogrammiert, da es nur noch um „Zahl vor Wahl“ geht. Statt eines Schmalrehs (einjähriges weibliches Reh) könnte eine trächtige Ricke, die ein fast vollständig entwickeltes Kitz in sich trägt, erlegt werden.“

Umweltministerin Priska Hinz jedoch ist der Meinung, mit genau dieser „effektiveren Bejagung“ eine Naturverjüngung auf den zuvor gerodeten Wiederbewaltungsflächen zu fördern. (mr/pm) +++


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