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Klaus Mader ist Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste der Gemeinde Dipperz (BLGD) - Foto: privat

DIPPERZ "Vielzahl von Fehlentscheidungen"

Bürgerliste kritisiert Verhalten und Rücktritt von Mark Henkel (CDU)

01.05.20 - Die Bürgerliste Dipperz äußert sich aktuell in einer Pressemitteilung zum Rücktritt des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Mark Henkel und verwahrt sich gegen dessen Vorwürfe: "Wir als BLGD wollen dies nicht unkommentiert lassen. Die Mitteilung des Rücktritts des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Mark Henkel hat uns am Dienstagvormittag völlig überrascht. In seiner Begründung führt er unter anderem an, dass er, seit er als Kandidat für das Bürgermeisteramt angetreten ist, seitens der Faktion der BLGD immer wieder Unterstellungen bezüglich seiner Neutralitätspflicht als Vorsitzender beschuldigt werde. Außerdem sei ihm mit dem Einschalten der Kommunalaufsicht gedroht worden.

Nach der offiziellen Nominierung von Mark Henkel zum CDU Bürgermeisterkandidaten mussten wir feststellen, dass die CDU bereits im Herbst 2019 mit allen Mitteln versuchte, sich mit ihrem Bürgermeisterkandidaten ins rechte Licht zu rücken. Gleichzeitig wird unser Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler diskreditiert und ihm seither das Leben so schwer wie nur möglich gemacht. Vogler nahm sich aus diesem Grund bis Mitte Februar Zeit zum Überlegen, ob er unter diesen Voraussetzungen noch einmal kandidieren möchte.

Herr Henkel führt weiterhin als Grund für seine Entscheidung an, dass die BLGD ihn ständig mit einer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht „bedrohen“ würde. Dies ist so nicht korrekt.

Vielmehr wurde vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Mark Henkel, im September 2019 eine Beschwerde gegen Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Nachdem wir in der Gemeindevertretung in der Dezember-Sitzung 2019 eine Anfrage an den Bürgermeister über den Ausgang dieser Beschwerde eingereicht hatten, wurde diese Anfrage nicht ordnungsgemäß auf die Tagesordnung der Sitzung aufgenommen.

Als Begründung wurde von Herrn Mark Henkel eine erneute Einreichung einer Berufung seinerseits bei der Kommunalaufsicht vorgeschoben. Über den negativen Ausgang der Beschwerde und der Berufung, die von der Kommunalaufsicht Ende Dezember 2019 abschließend beantwortet wurde, hatte uns Herr Henkel erst vier Wochen später, in einer Mail Ende Januar 2020 in Kenntnis gesetzt. Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler konnte zu keinem Zeitpunkt ein Fehlverhalten zu Lasten gelegt werden. Den vorgeschriebenen Ablauf nach der hessischen Gemeindeordnung (HGO), einer Anfrage mit den entsprechenden Veröffentlichungen, hat er bis heute als Vorsitzender der Gemeindevertretung vehement verhindert. Die BLGD wirft ihm somit grobes Fehlverhalten vor.

Wir haben uns nach all diesen Vorgängen genötigt gesehen, im Januar 2020 eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht einzureichen. Der Grund unserer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht war sein grobes Fehlverhalten als Vorsitzender der Gemeindevertretung sowie die wiederholte Missachtung der HGO. Leider ist bis heute diese Beschwerde noch nicht abschließend von der Kommunalaufsicht behandelt worden.Als weiteren Grund für seinen Rücktritt gibt Herr Henkel an, dass das Kontaktverbot in Dipperz offensichtlich missachtet würde und daher keine weiteren Sitzungen anzuberaumen wären. Hierzu verweist er auf den §51a HGO. Leider wird dieser Paragraph vom Vorsitzenden Herrn Henkel völlig absurd interpretiert.

Der ursprüngliche Grund für die Einführung des § 51a basiert darauf, dass die Kommunalparlamente zwischen 15 und 105 Vertretern variieren können. Die Gemeindevertretung in Dipperz besteht nur aus der Mindestzahl von 15 Personen. Außerdem ist die durchschnittliche Besucheranzahl mit maximal 5 bis 10 Personen sehr überschaubar. Die gesamte Anzahl an Personen, die sich im Sitzungssaal aufhalten würden, beträgt zwischen 26 und 36 Personen. Dies ist jederzeit unter Einbeziehung der beiden Gruppenräume umsetzbar.

In den letzten Wochen wurden zwei beantragte HFA-Sitzungen vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Henkel, wiederholt verhindert, obwohl er die Legitimation dafür nicht besaß. Nachdem er von der BLGD darauf hingewiesen wurde, hatte er seinen Parteikollegen und Vorsitzenden des HFA angewiesen, diese Sitzung abzusagen. Somit wurden in Dipperz seit dem 30.01.2020 keinerlei Sitzungen mehr abgehalten, was das Arbeiten für den Bürgermeister erheblich erschwert.

In diesem Zusammenhang sollte auch erwähnt werden, dass die Gemeindevertretung mindestens alle zwei Monate zu einer Sitzung zusammenkommen muss. Daher ist die Behauptung von Herrn Henkel keinesfalls zutreffend, dass in Dipperz das Kontaktverbot keine Beachtung findet. Im Gegenteil, wir nehmen es genauso ernst wie viele andere Kommunen, die in den letzten Wochen entsprechende Sitzungen unter der Corona Kontaktbeschränkung durchgeführt haben.

Der Hinweis von Herrn Henkel, dass nicht ansatzweise an die Möglichkeiten von Videokonferenzen gedacht wurde, ist nahezu eine Farce. Die CDU war es, die bei den Haushaltsberatungen für dieses Jahr darauf bestanden hatte, dass die Gelder für die vom Bürgermeister geplante Anschaffung eines digitalen Sitzungsdienstes aus dem Haushalt 2020 gestrichen wurden.

Wie man diesen  Ausführung entnehmen kann, gibt es durchaus Kritik an der Arbeit des Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Wir als Opposition sehen es aber als unsere Aufgabe an, Sachverhalte kritisch zu beleuchten.
Henkels Rücktritt kommt, wie er selber feststellt, zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt mitten in der schwersten Krise. Nach unserer Auffassung ist dies der Schlusspunkt, von einer Vielzahl von Fehlentscheidungen seiner Person.
In diesem Zusammenhang muss man sich fragen, ob eine Person, die sich auf solchem Wege der Verantwortung als Vorsitzender entzieht, die Verantwortung als möglicher Bürgermeister für eine Gemeinde übernehmen kann", heißt es abschließend in der Pressemitteilung der BLGD.(pm)+++


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