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Der Vater eines misshandelten Kindes steht momentan vor dem Fuldaer Landgericht - Symbolbild: pixabay

FULDA Tötungsvorsatz?

Anklage gegen 34-jährigen Vater: Baby verbrüht und vergiftet?

06.05.20 - Am Fuldaer Landgericht wurde am Dienstagmorgen Anklage in einem Fall erhoben, der so spektakulär wie grauenhaft ist, und sich bereits vor über fünf Jahren in Heringen ereignet hat. Angeklagt ist ein heute 34-Jähriger, der seinen damals drei Monate alten Sohn über einen Zeitraum von Monaten gequält und misshandelt haben soll. Am frühen Morgen des 18. September 2015 soll er das Kind im Bad mit dem Gesicht in 70° heißes Wasser getaucht und ihm dadurch lebensgefährliche Verbrühungen zugefügt haben. Außerdem wurde im Krankenhaus festgestellt, dass der Säugling Rippenbrüche und Hämatome am Körper aufwies, die von stumpfer Gewalteinwirkung verursacht worden waren. Zusätzlich hatte der offenbar drogen- und alkoholabhängige Vater dem Baby Betäubungsmittel und Amphetamine verabreicht.

Dass das Kind diese Torturen überlebt hat, grenzt an ein Wunder. Es wurde im Krankenhaus in Bad Hersfeld intensivmedizinisch behandelt, nachdem der Vater am Tattag offenbar erst um Stunden zeitverzögert den Rettungsdienst angerufen hatte. Er war mit dem Kind allein, weil sich dessen Mutter wegen einer psychischen Erkrankung mit der Betreuung überfordert fühlte. Die Tatsache, dass der Vater unterlassen hatte, sofort Hilfe für das schwer verletzte Kind zu holen, könnte als so genannte Verdeckungstat der Misshandlungen oder sogar als Tötungsvorsatz gedeutet werden. 

Kaum nachvollziehbar ist, dass sich der Angeklagte nach wie vor auf freiem Fuß befindet - und die schwere Kindesmisshandlung erst jetzt - fünf Jahre nach der Tat - erneut vor Gericht kommt. Die Anklage hatte zwar bereits das Amtsgericht Bad Hersfeld und auch die Jugendstrafkammer am Landgericht Fulda beschäftigt, das Verfahren wurde jedoch zuständigkeitshalber an die Schwurgerichtskammer verwiesen. Der heute 34-Jährige könnte bei der Tatbegehung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben, weil er offenbar sowohl Drogen- als auch Alkoholabhängig war. Er steht bis heute unter Betreuung und sagte auf Befragen des Richters, er wolle sich nicht zur Tat äußern.

Die einzig gute Nachricht im Zusammenhang mit diesem Verfahren ist die Tatsache, dass das betroffene Kind die Misshandlungen seines Vaters überlebt hat und es ihm nach Aukunft eines Prozessbeteiligten heute gut geht. Der inzwischen Fünfjährige lebe bei einer Pflegefamilie und habe trotz der schweren Verbrühung nur eine kleine Narbe auf der Nase zurückbehalten. Für die Verhandlung sind fünf Folgetermine bis Ende Mai terminiert worden. (Carla Ihle-Becker)+++


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