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Land stärkt Kunst und Kultur: 50 Millionen Euro für Kulturschaffende
12.05.20 - Die Corona-Krise trifft die Kulturbranche besonders hart: Großveranstaltungen sind bis August verboten. Das Land Hessen hilft Künstlerinnen und Künstlern, Festivals und Kultureinrichtungen mit einem umfassenden Unterstützungspaket, die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen zu überstehen und den Neubeginn zu meistern. Das gab Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn am Montag in einer Pressekonferenz bekannt.
Festivals, die ihre Veranstaltungen absagen oder in den digitalen Raum verlegen müssen, erhalten Unterstützung dabei, den Einnahmeausfall zu verkraften. Freie Künstlerinnen und Künstler können Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro erhalten. Und mit einem Programm für Kultureinrichtungen, Spielstätten sowie Künstlerinnen und Künstler unterstützt das Land den Neustart mit innovativen Ansätzen. Insgesamt stellt das Land hierfür rund 50 Millionen Euro zusätzliche Mittel bereit. Ab dem 1. Juni können Festivals und in der Künstlersozialkasse versicherte Kulturschaffende Mittel beantragen.
„Wir wollen die vielfältige Kulturlandschaft Hessens als wesentlichen Bestandteil unseres Zusammenlebens in dieser schwierigen Zeit stärken. Deshalb haben wir ein umfassendes Unterstützungspaket geschnürt, ein deutliches Bekenntnis zum Wert von Kunst und Kultur gerade in schwierigen Zeiten: Wir helfen Kunstschaffenden, die Zeit der Einschränkungen zu überstehen, und nehmen die Phase in den Blick, wenn Hessens Kultur schrittweise neu eröffnet", Dorn.
Die konkreten Hilfen im Überblick Erste Phase: sofort helfen. Zusätzlich zu den bereits bekannten Soforthilfen adressiert Hessen die drängenden Probleme der Kulturfestivals, die als Großveranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder in den digitalen Raum verlagert werden müssen. Sofern sie dadurch in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, erhalten sie finanzielle Unterstützung, auch zusätzlich zu einer gegebenenfalls bereits vorhandenen Landesförderung. Die maximale Höhe richtet sich nach der Zahl der verkauften Eintrittskarten im Schnitt der vergangenen drei Jahre: 2,50 Euro pro Ticket bei öffentlich getragenen Festivals, fünf Euro pro Ticket bei von gemeinnützigen Vereinen oder privaten Institutionen getragenen. Der Betrag ist auf 500.000 Euro gedeckelt. Anträge können ab dem 1. Juni und bis zum 30. November beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst gestellt werden. Diese Hilfe speziell für Festivals ergänzt die vorhandenen Möglichkeiten, Unterstützung aus dem Hilfsprogramm für kleine Unternehmen zu erhalten, das den Veranstaltern ebenfalls offen steht.
Zweite Phase: Übergang meistern. Hessen unterstützt freie Künstlerinnen und Künstler mit Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro. Das soll ihnen ermöglichen, neue Projekte für den allmählichen Übergang aus der Pandemie-Zeit zu erarbeiten. Es steht allen in Hessen lebenden und in der Künstlersozialkasse versicherten Kulturschaffenden offen; vergeben werden die Stipendien durch die Hessische Kulturstiftung. Die Künstlerinnen und Künstler erhalten die Möglichkeit, besondere Ergebnisse in einem digitalen Schaufenster zu präsentieren – eine zusätzliche Möglichkeit, ihre Werke trotz Pandemie einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Das Stipendium kann mittels eines einfachen Antrags mit einer kurzen Projektskizze beantragt werden; es wird nicht als Einkommen auf etwaige Grundsicherungsleistungen angerechnet. Anträge können vom 1. Juni an bei der Kulturstiftung gestellt werden.
Dritte Phase: innovativ neu eröffnen.
Fonds „innovativ neu eröffnen“
Der Fonds soll Kultureinrichtungen mit regelmäßigem Veranstaltungsbetrieb den Übergang in die vollständige Neueröffnung erleichtern. Kinos, Konzertsäle und Musik-Locations, Soziokulturelle Zentren, Freie Bühnen, Literaturhäuser und andere kulturelle Spielstätten können etwa für die Entwicklung neuer Formate, bauliche Anpassungen oder auch die Öffentlichkeitsarbeit Unterstützung mit einem Pauschalbetrag von je 18.000 Euro erhalten. 500 Fonds-Pakete werden vergeben. Eine Kombination mit anderen Hilfen soll möglich sein, etwa den angekündigten Programmen des Bundes. Hessen wird sich auf Bundesebene für eine entsprechend flexible Ausgestaltung der dortigen Maßnahmen einsetzen. Voraussichtlich ab 1. August werden Anträge beim HMWK möglich sein.Projektstipendien für freie Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler
„Künstlerinnen und Künstler, die in der zweiten Phase ein Arbeitsstipendium erhalten haben, können mit ihren dort erarbeiteten Konzepten im Rahmen der dritten Phase Mittel für die Realisierung beantragen“, erläutert Ministerin Dorn. „Damit eröffnen wir die Möglichkeit für eine nachhaltige Förderung einmal entwickelter künstlerischer Ansätze.“ Alle Informationen zu Antragsmöglichkeiten und Förderrichtlinien werden zeitnah veröffentlicht auf: www.hmwk.hessen.de/kulturpaket (Moritz Pappert) +++