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Betroffene sind auf den Behindertenparkplatz angewiesen. - Fotos: Maria Franco

FULDA Dauerbrenner Parksituation

Missverständnisse am Behindertenparkplatz: "Für mehr Sensibilisierung"

28.05.20 - Die Suche nach einem Parkplatz gestaltet sich mal mehr oder weniger einfach. Menschen mit Behinderung sind auf die wenigen Parkmöglichkeiten angewiesen: Sie befinden sich näher am Zielort und bieten durch ihre Breite mehr Bewegungsfreiheit als ein normaler Pkw-Stellplatz. Oftmals werden diese gekennzeichneten Plätze aber falsch genutzt – manchmal bewusst oder nicht wissend - wie der Vorsitzende der "Interessengemeinschaft Barrierefreies Fulda" Hanns-Uwe Theele im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS erklärt: "Die Bevölkerung muss mehr Sensibilität aufzeigen. Die Behindertenparkplätze dürfen nicht unnötig blockiert werden."

Problem der Falschparker

Hanns-Uwe-Theele zu der Parksituation. Archivfoto: O|N

Ein blaues Schild und eine Kennzeichnung mit einem Rollstuhlsymbol sind häufig vor dem Supermarkt zu erkennen und stehen berechtigten Autofahrern zur Verfügung. Trotzdem könne man beobachten, dass viele Falschparker ohne gültigen Behindertenparkausweis auf den gesonderten Parkplätzen stehen. Häufige Ausrede: Man erledige nur schnell etwas im Geschäft. Es handle sich dabei lediglich um fünf bis zehn Minuten. "Das ist schlimm, da habe ich kein Verständnis." Das Problem: Sind alle anderen Behindertenparkplätze besetzt, muss der Betroffene auf den normalen Parkplatz ausweichen – falls vorhanden. Diese seien jedoch viel zu eng und weit entfernt. Auch das freundliche Hinweisen auf das Fehlverhalten verdeutliche, dass die Mitmenschen nur wenig Verständnis zeigen.

Im Auftrag unterwegs

Bei dem zweiten Szenario liegt ein Missverständnis vor: Eine Person besitzt zwar den Behindertenparkausweis, ist aber nicht mit dem Fahrzeug unterwegs. "Im Auftrag der Mutter fährt jemand in die Stadt, um etwas zu erledigen und parkt auf einem Behindertenparkplatz. Hier liegt der Knackpunkt: Sie denken sie sind dazu berechtigt, was aber nicht stimmt", sagt Theele. Der Besitzer des Parkausweises müsse mindestens abgesetzt oder abgeholt werden. "Das ist zwar alles gut gemeint, ist so aber nicht korrekt."

Falscher Ausweis ausgelegt

So sieht der blaue Schwerbehindertenparkausweis aus.

Die dritte Gruppe legt ihren Behindertenausweis hinter die Windschutzscheibe, dabei sei lediglich der blaue Schwerbehindertenausweis erlaubt. Das Amt für Straßenverkehr erteilt die spezielle Parkberechtigung. "Eine sehr begrenzte Anzahl von Menschen mit Behinderung verfügen über diesen." Theele fordert stellvertretend für alle Betroffenen nicht mehr Parkplätze, sondern Verständnis aufzuzeigen. Viele wissen nicht, dass sie einen Fehler begehen. Verstärkte schwerpunktmäßige Kontrollen könnten dem entgehen wirken, so der Vorsitzende. (Maria Franco) +++


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