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Ins falsche Licht gerückt: Der „schwarze Peter“ liegt nicht bei den Jägern - Symbolbild: Pixabay

REGION Kommentar von Miriam Rommel

Jäger sind keine Extremisten! Ein gesamtes Kollektiv unter Generalverdacht

Neben den Jägern und Sportschützen kann legal eine Schusswaffe besitzen:Altbesitzer, die ihre zuvor rechtmäßig ohne Erlaubnis im Besitz befindlichen Schusswaffen mit Inkrafttreten des Waffengesetzes in den 1970er Jahren bei der Behörde anmeldeten und dann eine Waffenbesitzkarte erhielten. Zwei weitere Gruppen der Waffenbesitzer sind Waffensammler oder Erben. Also Personen, die Schusswaffen von rechtmäßigen Waffenbesitzern geerbt haben und für diese unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Waffenbesitzkarte beantragen können.

14.05.20 - „Extremisten haben in der Jägerschaft keinen Platz“. Staatssekretär Dr. Stefan Heck lobte in der vergangenen Woche die für Jäger im April 2020 in Hessen in Kraft getretene Verfassungsschutzabfrage. Schließlich setze man sich seit Jahren dafür ein, Extremisten und Reichsbürger zu entwaffnen.  

„Die von Hessen initiierte Verschärfung des Waffengesetzes zeigt Wirkung.“

Was genau der 37-jährige Jurist mit dieser Aussage meint, bleibt offen. Denn Fakt ist: Im Frühjahr 2020 wurden 9.208 hessische Jägerinnen und Jäger vom Verfassungsschutz überprüft. 9.206 erhielten den Eintrag „unbedenklich.“ Warum zwei Waidmännern die Verlängerung des Jagdscheins verwehrt wurde, wird vom Innenministerium nicht erläutert. Denkbar wären viele Gründe.

Bereits auf dem Weg zur Jagderlaubnis werden angehende Grünröcke bei Auffälligkeiten von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen, es folgen Prüfungen zu Sach- und Fachkunde, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt und der Überprüfung des Regierungspräsidiums standgehalten werden – dieses, sich bewährte Vorgehen, gilt seit vielen Jahren. Die Gefahr, dass ein Extremist trotz des bisherigen Prozederes „durchrutscht“ ist demnach gering.

O|N-Redakteurin Miriam Rommel Foto: Privat

Eine Statistik, wie viele Straftaten von Jägern überhaupt in den vergangenen Jahren begangen wurde, existiert aufgrund einer verschwindend geringen Zahl nicht. Weder beim Innenministerium noch bei der Staatsanwaltschaft, das Zentrale Waffenregister weiß es nicht und auch das Bundeskriminalamt (BKA) ist ahnungslos.

Schießt man sich als Landesregierung auf eine gesamte Bevölkerungsgruppe ein, sollte man annehmen, dass dies auf Fakten und Wissen beruht. Doch dies geschieht bei den Jägern, die keine breite Lobby haben, offensichtlich nicht. Rund 26.000 Personen werden in Hessen einfach unter Generalverdacht gestellt, ein Vorgehen, was anderswo für großes Entsetzen sorgen würde.

Verwunderlich sind Handeln, Urteilen und Eigenlob der Verantwortlichen umso mehr, wenn man sich die vorhandene Kriminalstatistik genauer ansieht. Im Jahr 2018 gab es über 40.000 Verstöße gegen das Waffengesetz in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Anstieg um 5,5 Prozent. Vornehmlich handelte es sich um Fälle des illegalen Besitzes, der illegalen Einfuhr, des illegalen Handels und der illegalen Herstellung von Schusswaffen, heißt es im Bundeslagebericht Waffenkriminalität. Außerdem stieg die Anzahl der Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz im Berichtsjahr um 11,8 Prozent auf 661 Fälle an.

Im April 2020 waren bundesweit rund 5,4 Millionen legale Waffen registriert, hessenweit waren es 454.673, im Landkreis Fulda 18.397, im Landkreis Hersfeld-Rotenburg 12.854 und im Vogelsbergkreis 13.110. Über 20 Millionen Schusswaffen, so schätzt die Gewerkschaft der Polizei, befinden sich in der Bundesrepublik hingegen in illegalem Besitz.

Der „Schwarze Peter“ liegt nicht bei den Jägern

Die bis zum April 2020 verwendeten Maßnahmen, die Jägerschaft zu überprüfen, ist gut und richtig. Bedenkt man allerdings, dass die meisten Straftaten mit Schusswaffen in der Illegalität stattfinden, sollte auf überschwängliches Eigenlob der Landesregierung, man habe die Sache nun unter Kontrolle, verzichtet werden.

Und grundsätzlich:

In Deutschland werden beispielsweise jährlich wesentlich mehr Menschen durch Messerangriffe oder im Straßenverkehr verletzt. Rund 400.000 Personen erlitten im vergangenen Jahr Schaden durch Autounfälle – ein nicht unwesentlicher Anteil davon vollkommen ohne Schuld. Fahrzeuge werden immer häufiger von Extremisten als Mordwaffe genutzt – erst im Februar 2020 fuhr ein 27-Jähriger absichtlich in eine Menschenmenge in Volkmarsen, 154 Personen wurden hierbei verletzt. Deswegen alle Führerscheinbesitzer (die für den Erwerb nicht einmal ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen) unter Generalverdacht zu stellen und verfassungsschutzrechtlich zu behandeln – auf diese Idee kommt auch keiner. (Miriam Rommel) +++


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