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Allein macht Schule keinen Spaß - Symbolbild: pixabay

KASSEL Aufregerthema für Eltern

Ab Montag geht für die Viertklässler die Schule los - Klage zurückgezogen

16.05.20 - Endlich dürfen auch die Viertklässler am Montag wieder in die Schule gehen. Eine Schülerin hatte zwar erneut geklagt, nahm ihren Eilantrag am Verwaltungsgerichtshof in Kassel aber jetzt wieder zurück. Es ist das aktuelle Aufregerthema für alle Eltern: die Schule kann für Viertklässler am Montag endlich wieder losgehen - wenn auch in abgespeckter Form und unter vielerlei Auflagen. Ende April hatte die Klage die Öffnung der Schulen für vierte Klassen verhindert. Die Eltern des Mädchens wollten sich erneut mit einem Eilantrag gegen eine Rückkehr in die Schule wehren.

Foto: Verwaltungsgericht Kassel

"Mit ihrem Eilantrag wollten sie erreichen, dass die ab dem 18. Mai 2020 beabsichtigte Beendigung der vorübergehenden Aufhebung der Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen in Hessen vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Zur Begründung ihres Antrags beriefen sie sich auf Belange des Infektions- und des Gesundheitsschutzes, die in Zeiten der Corona-Pandemie nicht hinreichend gewährleistet seien", erläuterte der VGH. Gegen die jetzt kurzfristig zurückgezogene Klage gegen die Schulöffnung hatten andere Eltern in einer Online-Petition die sofortige Öffnung des Schulbetriebs gefordert: "Sorgen haben wir alle, aber die meisten Schüler und Eltern befürworten einen Schulstart der 4. Klassen", argumentieren sie.

Ab dem kommenden Montag können - wie vom hessischen Kultusministerium geplant - alle anderen Jahrgänge der weiterführenden Schulen und auch die Viertklässler unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder in ihre Klassen zurückkehren. Dann bleiben noch die Schüler der Klassen 1 bis 3 zuhause, für die der Unterricht aber am 2. Juni wieder losgehen soll.

In einer Pressemitteilung erklärt der VGH dazu: "Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss das Normenkontroll-Eilverfahren einer Schülerin gegen die derzeit gültige Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus eingestellt. Die Schülerin hat ihren Eilantrag heute zurückgenommen. Die Rücknahme des Antrags hat zur Folge, dass die ab dem 18. Mai 2020 vom Land beabsichtigte Wiederaufnahme der Präsenz-Beschulung in Hessen nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt wird, sondern planmäßig beginnen kann. Der Einstellungsbeschluss konnte erst jetzt ergehen, da noch über ein Befangenheitsgesuch zu befinden war."(ci/pm)+++



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