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Der Fall des getöteten 19-Jährigen machte im April 2018 bundesweit Schlagzeilen - Archivfotos: O|N/Marius Auth

FULDA Bruder hat Beschwerde eingelegt

Fall des 19-jährigen Afghanen beschäftigt weiter Öffentlichkeit und Gerichte

20.05.20 - Auch über zwei Jahre nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen 19-jährigen afghanischen Flüchtling im Fuldaer Münsterfeld sind Gerichte und Öffentlichkeit weiter mit dem Fall und seinen Folgen befasst. Der Tod von Matiullah J. am frühen Morgen des 13. April 2018 hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Gegen 4:20 Uhr war es in der Flemingstraße zu einem Polizeieinsatz gekommen, nachdem ein 19-jähriger Afghane zunächst Steine an die Scheibe eines Bäckereiladens geworfen und einen Auslieferungsfahrer verletzt hatte. Auch die eintreffenden Polizeistreifen waren von ihm attackiert und ein Beamter mit einem vorher entwendeten Schlagstock verletzt worden. Der junge Mann wurde im weiteren Verlauf von der Polizei erschossen: 12 Schüsse wurden abgegeben, vier trafen den 19-Jährigen - zwei davon waren tödlich.

Auch der Streifenwagen wurde attackert

Nach einer langwierigen Untersuchung der Todesumstände durch das Landeskriminalamt in Wiesbaden hatte die Staatsanwaltschaft Fulda die Ermittlungen im Februar 2019 mit der Begründung eingestellt, der Beamte habe in Notwehr gehandelt. Anklage wurde gegen den Schützen nicht erhoben. Wegen eines nachträglich aufgetauchten, rund einminütigen Videos, das von Unbekannten am Tattag vor Ort aus einem Pkw per Handy gedreht worden war, hatte die Staatsanwaltschaft im April 2019 den Fall noch einmal aufgerollt, um eventuell neuen Erkenntnissen nachzugehen, dann aber erneut eingestellt.

Debatte um tödliche Schüsse geht weiter

Doch damit endete weder die öffentliche Diskussion, noch die behördliche Beschäftigung mit dem Tod des 19-Jährigen und dessen Folgen: im Zusammenhang mit zwei anschließende Protest-Demonstrationen und einer Internet-Publikation über den Fall wurden insgesamt sechs Strafanzeigen wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz beim Polizeipräsidium Osthessen gestellt.

Ein Verfahren gegen den Teilnehmer einer Demonstration zum Jahrestag des Vorfalls am 13. April 2019 ist beim Amtsgericht Fulda zwar schon zweimal angesetzt, wegen Corona aber auf den 20. August verschoben worden. Dem Teilnehmer der Kundgebung wird laut Staatsanwaltschaft Verleumdung zur Last gelegt. Er soll einem 11-Jährigen ein Flugblatt gegeben haben und dazu geäußert haben, ein Polizist habe einen unschuldigen Menschen ermordet.

Ebenfalls wegen Corona auf Ende August verschoben wurde ein schon für April terminierter Prozess gegen die beiden Verfasser eines Artikels auf einem Internetportal namens "Belltower News". Dort war fälschlicherweise davon die Rede gewesen, dass der 19-jährige zwölf Schüssen zum Opfer gefallen sein sollte. Angezeigt wurden die Autoren wegen übler Nachrede, Verleumdung und Beleidigung.

Beschwerdeverfahren beim Generalstaatsanwalt

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Fulda strebt mittlerweile ein Bruder des Opfers eine Wiederaufnahme der Ermittlungen an und hat Beschwerde gegen die erneute Einstellung des Verfahrens eingelegt. Das hatten zuvor schon die Eltern des Opfers getan. Beide sind aber laut Auskunft der Staatsanwaltschaft mittlerweile gestorben. Die Beschwerde liege jetzt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, allerdings noch ohne Begründung. Dafür wurde dem Beschwerdeführer ein Frist bis zum 30. Juni 2020 gesetzt.

Verein "Welcome In! Fulda e.V." zeigt sich besorgt

Vorsitzende Welcome In! Fulda e.V. Kira Brüning Foto: privat

Dass sich der endgültige Abschluss aller mit dem Tod des 19-Jährigen in Verbindung stehenden Verfahren noch so lange hinzieht, trifft vielfach auf Unverständnis. So äußert sich aktuell auch der Verein "Welcome In! Fulda e.V.". Dessen Vorsitzende Kira Brüning erklärt dazu: "Wir waren und sind schockiert und traurig darüber, dass der 19-jährige, aus Afghanistan geflohene Matiullah J. am 13. April 2018 ums Leben kam. Wir können nicht sagen, wie der Polizeieinsatz in eben jener Nacht, an dessen Ende Matiullah durch zwei tödliche Schüsse eines Polizeibeamten starb, exakt ablief und wem dabei welche Schuld zukommt. Was uns derzeit Sorgen bereitet, sind Berichte über die strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die sich kritisch gegenüber dem Vorgehen der Polizei geäußert haben. Auch in unserem Verein fragen sich viele, wie es sein kann, dass ein zunächst unbewaffneter, randalierender Mann nicht anders gestoppt werden konnte als mit tödlichen Schüssen. Diese Frage zu stellen und für eine unabhängige Untersuchung der Geschehnisse zu demonstrieren, ist unserer Auffassung nach völlig gerechtfertigt", erklärt die 22-Jährige. Staatliche Institutionen seien nicht über jeden Fehler erhaben, sie zu kritisieren sei nicht antidemokratisch, im Gegenteil. "Wir solidarisieren uns hiermit mit dem Afghan Refugees Movement und allen Aktivist*innen, die sich für die Aufnahme des Verfahrens einsetzen", heißt es abschließend. (Carla Ihle-Becker)+++


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