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Das Ordnungsamt kontrolliert verstärkt während der Corona-Pandemie. - Archivfotos (3): O|N/Carina Jirsch

REGION 180 Corona-Regelverstöße im Landkreis Fulda

Hauptsächlich das Kontaktverbot nicht eingehalten: 200 Euro Bußgeld als Strafe

22.06.20 - Die Corona-Verordnungen sind nach wie vor allgegenwärtig: Abstandsvorgaben, die Maskenpflicht, das Kontaktvorbot und verstärkte Hygieneregelungen haben sich in unseren Alltag eingespielt. Wer gegen die Auflagen verstößt, kann mal mehr oder weniger tief in die Tasche greifen. Laut einer SPIEGEL-Umfrage ist Frankfurt am Main im Rhein-Main-Gebiet mit 410.000 Euro die Stadt mit den höchsten Bußgeldforderungen. Die Zahl der Bußgeldbescheide in der Großstadt liegt bei 1.305. Wie schneiden die osthessischen Regionen ab? O|N hat bei den jeweiligen Ämtern nachgefragt. 

Landkreis Fulda: Lobende Worte an die Bürger – Polizei leistete gute Aufklärungsarbeit

Eindrücke vom 23. März. Wie ist die Bilanz bisher in unserer Region? Konnten sich ...

Abstandhalten ist eine der Corona-Regelungen

Masken und verstärkte Hygienemaßnahmen sind nun gefragt. Archivfotos (2): O|N/Henrik Schmitt

"Allgemein haben sich die Bürger vorbildlich an die Corona-Maßnahmen gehalten. Die Polizei und die Ordnungsbehörden vor Ort haben gerade in der Anfangszeit viel Aufklärungsarbeit betrieben, da sich die Verordnungen häufig geändert haben", heißt es von Leoni Rehnert von Pressestelle des Landkreises Fulda. In den meisten Fällen hätten sich die Mitmenschen daraufhin verständnisvoll gezeigt.

180 Regelverstöße vom 23. März bis 12. Juni

Von den örtlichen Ordnungsbehörden sowie dem Polizeipräsidium Osthessen wurden zwischen dem 23. März und dem 12. Juni insgesamt 180 Corona-Regel-Verstöße an den Landkreis als zuständige Behörde weitergeleitet. "Dabei ist zu beachten, dass beispielsweise bei einer größeren Feier mit elf Personen nicht nur ein Verstoß, sondern elf Verstöße gezählt wurden", erklärt Rehnert. 53 Bußgeldbescheide und 13 Verwarngelder wurden erlassen. "In 38 Fällen wurde kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da es sich zwar um einen Verstoß gegen die Verordnung handelte, dieser in der Anfangszeit der Corona-Pandemie aber noch nicht mit einem Bußgeld geahndet wurde." Die restlichen Fälle befänden sich aktuell noch in Bearbeitung.

Die Maskenpflicht besteht weiterhin.

Die häufigsten Ordnungswidrigkeitsverfahren richteten sich gegen Privatpersonen, die sich nicht an das Kontaktverbot im öffentlichen Raum gehalten haben. Vereinzelt habe es unter anderem Verstöße gegen das Betretungsverbot von Einrichtungen, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Pflicht zur Absonderung für Reiserückkehrer in häusliche Quarantäne gegeben.

Landkreis Hersfeld-Rotenburg: Höchstes Bußgeld auf 1.000 gesetzt

Während der Corona-Pandemie konnten bis Freitag, 19. Juni, insgesamt 42 Verstöße festgestellt werden, wodurch 201 Ordnungswidrigkeiten eingeleitet wurden. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Verstöße gegen das Kontaktverbot. "In diesem Fall beträgt das Bußgeld pro Person 200 Euro", so Pressesprecherin Jasmin Krenz.

Das höchste Bußgeld im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wurde auf 1.000 Euro gesetzt, wegen des Verstoßes gegen das Gebot der Schließung von Einrichtungen. "Dieses Bußgeld ist allerdings noch nicht rechtskräftig, das heißt, es musste noch nicht gezahlt werden und könnte bei Einspruch auch noch eingestellt werden."

Vogelsbergkreis: Insgesamt 120 Ordnungswidrigkeiten registriert

Derzeit hat die Fachstelle der Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises insgesamt 120 Ordnungswidrigkeitsverfahren registriert. "Davon wurden jedoch 39 Verfahren nach rechtlicher Prüfung wegen fehlender Möglichkeit zur Ahndung eingestellt, 50 Verfahren befinden sich im Anhörungsverfahren beziehungsweise in der rechtlichen Prüfung. In 31 Verfahren wurde bereits ein Bußgeldbescheid erlassen", so Sabine Galle-Schäfer von der Pressestelle.

Kontaktverbot im öffentlichen Raum am meisten verstoßen - überwiegend jüngere Bürger

Und auch in dieser Region fällt am meisten die Nichteinhaltung des Kontaktverbotes auf. Bei den Betroffenen seien überwiegend Heranwachsende zwischen 18 bis 21 Jahren und 22- bis 30-jährige junge Erwachsene dabei. Einige Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren hielten sich ebenfalls nicht an die Regeln. (Maria Franco) +++


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