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Viele Berufsgruppen sind gerade in der Corona-Krise auf finanzielle Hilfe angewiesen. - Foto: pixabay

BAD HERSFELD Kommunales Jobcenter Hersfeld-Rotenburg

Hartz 4-Anträge im März und April 2020 gegenüber Vormonaten verdoppelt

21.06.20 - Die Auswirkungen der Corona-Krise zeigen sich schon jetzt auch beim Kommunalen Jobcenter Bad Hersfeld. Auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS teilt René Bieber, Fachbereichsleiter Arbeit und Migration mit, dass in den Monaten März und April 2020 sich die Antragszahlen auf Leistungen nach dem SGB II gegenüber den Monaten Januar und Februar verdoppelt haben, gegenüber den Vorjahresmonaten (März und April 2019) sogar verdreifacht. Die höchste Zahl an Neuanträgen lag im Monat April 2020 mit 230 Anträgen vor.

Welche Personengruppen haben überwiegend Anträge auf Leistungen nach dem SGB II gestellt?

Seit Mai 2020, einhergehend mit den ersten Lockerungen im Rahmen der Corona-Pandemie, sind die Neuantragsstellungen wieder leicht rückläufig. Dennoch liegen sie immer noch deutlich über Vorjahresniveau. Wahrnehmbar waren Personengruppen, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit dem persönlichen Kontakt zu Menschen steht. Beispielhaft hierfür: Solo-Selbständige, die ein Nagelstudio führen. Aber auch Messebauer und Gerüstarbeiter waren in einer feststellbaren Anzahl unter den Antragstellern.

Werden die Zahlen weiter steigen?

Grundsätzlich muss man gegenwärtig noch davon ausgehen, dass die Zahl der Leistungsempfänger steigen wird. Grund hierfür ist die deutliche Reduzierung der vorhandenen Stellenangebote. Sollten die Konjunkturprogramme von Bund und Land entsprechend ihrer Intention greifen und die Konsumneigung stützen beziehungsweise ankurbeln, dann könnte der Zugang an Leistungsempfängern ein einmaliger Effekt in 2020 gewesen sein. Ein erneuter Lockdown könnte diese Ziele jedoch stark beeinträchtigen beziehungsweise nicht erreichbar machen.

Erreichbarkeit trotz Corona gewährleistet

Bei den bekannten Kommunikationswegen mit dem Kommunalen Jobcenter wurde lediglich die persönliche Vorsprache ausgesetzt. Die telefonische, digitale und postalische Erreichbarkeit wurde jederzeit gewährleistet, versichert René Bieber. Zudem wurde kurzfristig die Homepage des Kommunalen Jobcenters mit Informationen und Antragsunterlagen verstärkt. Die Kundinnen und Kunden konnten daher auf diesen Wegen auch weiterhin ihr Antragsbegehren mitteilen.
Darüber hinaus wurden durch den Bund zur Sicherung der Existenz und des sozialen Friedens Erleichterungen hinsichtlich des Zugangs zu Leistungen nach dem SGB II beschlossen, hierzu gehören: Neuer Kurzantrag, vereinfachte Vermögensprüfung, grundsätzliche Anerkennung der Kosten der Unterkunft, automatische Weiterbewilligung (automatische Verlängerung von sogenannten Gewährungszeiträumen).

Diese Maßnahmen des Bundes wurden durch das Kommunale Jobcenter wie folgt noch ergänzt: Vereinfachung Gewährung von Beihilfen für die Wohnungserstausstattung, Verzicht von persönlichen Vorsprachen bei Abschluss der erforderlichen Eingliederungsvereinbarung, Fokussierung auf die Sicherung der Leistungsgewährung. Durch diese Maßnahmen konnte ein geordnetes Verfahren in Bezug auf die Leistungsgewährung nach dem SGBII erreicht werden. Häufig musste aber unseren Kundinnen und Kunden auch erläutert werden, dass eine Leistungsgewährung ohne Offenlegung der persönlichen Verhältnisse nach wie vor ausgeschlossen ist. Die Annahme, dass jetzt jeder einfach so Leistungen erhalten könnte, musste häufig aufgeklärt werden, macht René Bieber deutlich. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg setzt das SGB II im Rahmen des integrierten Fallmanagements um. Das heißt, die Gewährung von Leistungen und die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit erfolgt für den Kunden durch einen Ansprechpartner. Durch die vorübergehende Fokussierung auf die Leistungsgewährung konnten entsprechende Ressourcen gebildet werden, um die erhöhte Anzahl von Neuanträgen zu bewältigen.

War die Bearbeitung der Anträge aus dem Home-Office möglich?

Zum Schutz der Mitarbeiter und zur Sicherung des Dienstbetriebes wurde in der Kreisverwaltung die Möglichkeit von Home-Office eingeräumt. Von dieser Möglichkeit hat auch das Kommunale Jobcenter Gebrauch gemacht. Überwiegend wurde im täglichen Wechsel einmal vor Ort und einmal im Home-Office gearbeitet. Aufgrund der entsprechenden technischen Ausstattung und Arbeitsorganisation war auch die Bearbeitung der Anträge aus dem Home-Office heraus möglich (Datenschutzrechtliche Erfordernisse, wie im Rahmen der regulären Telearbeit/Home-Office, waren und sind immer sicherzustellen). (gs) +++


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