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Ein Nein ist ein Nein! - Symbolbild: pixabay

FULDA Hilfeschreie bis über die Straße

Verurteilter wehrt sich gegen Strafe - Vergewaltigung und Körperverletzung

26.06.20 - Weil er mit seiner Verurteilung durch das Amtsgericht Fulda wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe nicht einverstanden ist, hatte ein 25-Jähriger Rechtsmittel eingelegt. Deshalb musste die kleine Strafkammer am Landgericht am Mittwoch über die Berufung des Angeklagten entscheiden und erneut Opfer und Zeugen anhören.

"Sie weint und kotzt und weint und kotzt.."

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Nacht vom 17.06.2019 in Fulda seine Mitbewohnerin und Ex-Freundin in der gemeinsam bewohnten Wohnung vergewaltigt zu haben. Nach dem Konsum von Bier und Cannabis nötigte der Student die Frau zunächst zum Oralverkehr. Das habe sie zuerst mitgemacht, "um Schlimmeres zu verhindern", hatte das Opfer später zu Protokoll gegeben. Anschließend vergewaltigte sie der 25-Jährige, schlug ihr ins Gesicht und würgte sie. Als er versuchte, sie anal zu penetrieren, konnte sie sich losreißen und flüchtete ins Bad. Darüber hinaus habe er sie mit einer Alukrücke geschlagen und gedroht, sie umzubringen. An dieser Tatversion der jungen Frau hatte das Gericht keine Zweifel, ihre Aussagen seien glaubhaft. Ihre panikartigen Schreie und Hilferufe während der Tatzeit hatte eine gegenüber wohnende Frau auf ihrem Handy aufgenommen und wegen deren Heftigkeit auch die Polizei benachrichtigt. In dem Chatverlauf der Nachbarin beschreibt sie ihren Freunden, was sie aus der Wohnung gegenüber hört. "Es klingt nach Würgen, sie schreit um Hilfe, sie weint und kotzt und weint und kotzt", schildert sie drastisch.

Depressiv, weil vaterlos aufgewachsen?

Der Angeklagte kann sich nach eigener Aussage an nichts erinnern. Auf die Vorhaltungen des Richters sagte er, er sei enttäuscht von sich. "Ich weiß, dass ich nicht so bin." Ausführlich wurde sein Drogen- und Alkoholmissbrauch vor Gericht erläutert. Seine Depressionen führte er auf den Verlust seines Vaters zurück, als er selbst ein halbes Jahr alt war. Auch der Tod seines besten Freundes und den Kontaktabbruch durch zwei weitere Freunde habe er nicht verkraftet. Sein Verteidiger versuchte, die Tat als überwiegend einvernehmlichen Sex und minder schweren Fall sexueller Belästigung darzustellen und hob auf die bisherige Straflosigkeit seines Mandanten ab. Er plädierte auf eine Bewährungsstrafe, also unter zwei Jahren, damit der angehende Sozialarbeiter nicht durch eine Vorstrafe in seiner Berufsausübung gehandicapt werde und sich auch weiterhin um seine alleinstehende Großmutter kümmern könne. "Das war ein einmaliger Vorfall, für den man meinen Mandanten nicht jahrelang ins Gefängnis schicken kann", argumentierte der Verteidiger.

"Strafe kernig, aber nicht falsch"

Staatsanwalt und Nebenklagevertreterin baten das Gericht, den Berufungsantrag abzulehnen und es bei der gerechten Strafzumessung des Amtsgerichts zu belassen. Die Strafzumessung sei "knackig, aber nicht falsch", befand Staatsanwalt Harald Reith. Die letzten Worte des Angeklagten. "Wenn es so war, dann tut mir das leid."

Verurteilt wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung

Neun Stunden nach Verhandlungsbeginn sprach Gerichtspräsident Dr. Jochen Müller am Mittwochabend das Urteil: der 25-Jährige wird wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu zwei Jahren und neun Monaten Haftstrafe verurteilt. Eine Bewährung ist damit ausgeschlossen. In der Urteilsbegründung fand Dr. Müller wohltuend deutliche Worte: "Sie kreisen nur um sich selbst und verstecken sich hinter ihrer fehlenden Erinnerung", begann der Richter. "Was wir hier völlig vermisst haben, ist Ihre Empathie mit dem Opfer, in das sie sich offenbar nicht hineinversetzen können  - und eine Entschuldigung." Er habe keine Sekunde darüber nachgedacht, was er der jungen Frau angetan, wie er sie geängstigt, gedemütigt und benutzt habe, sondern sie noch vor Gericht mit Schmutz beworfen statt zu konstatieren, dass er sich verhalten habe "wie ein Schwein". Seine Attacken auf die 23-Jährige seien nur durch einen schmalen Grat von einem versuchten Tötungsdelikt entfernt gewesen. "Wir haben die Schreie der jungen Frau gehört", verwies Dr. Müller auf die Handyaufnahme der Nachbarin. Damit sei die Tat eindeutig akustisch belegt. Das Opfer sei vollauf glaubhaft und habe keine Belastungstendenz gezeigt. "Sie ist keine, die Ihnen böse wollte."

Das Gericht erkannte zwar auf verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten wegen Alkohol- und Drogenkonsum. Erschwerend wertete es aber die lange Dauer des Geschehens, sein weiter gewalttätiges Nachtatverhalten und dass es nicht der erste Gewaltexzess des 25-Jährigen gewesen sei. "Die Strafe ist nicht bewährungsfähig", schloss Dr. Müller seinen präzisen Vortrag. "Ich möchte Sie definitiv nicht als Sozialarbeiter sehen, der mit gewaltbereiten Jugendlichen arbeitet", schrieb er dem 25-Jährigen ins Stammbuch. Die junge Frau ist aus Fulda weggezogen, leidet bis heute unter den Folgen der Vergewaltigung und konnte unter anderem deshalb eine Prüfung nicht ablegen. (Carla Ihle-Becker)+++


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