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Zwei Auszubildende aus dem Altenheim filmten Demenzkranke. - Symbolbild: Pixabay

FULDA Zwei Altenheim-Ausbildende verurteilt

Videoaufnahmen von Demenzkranken: "Keine moralischen Bedenken?"

13.07.20 - "Da haben Sie sich ja einen ziemlichen Hammer geleistet", so lauteten die Worte von Richter Christoph Mangelsdorf am Montagmorgen vor dem Amtsgericht. Gerichtet waren sie an zwei angeklagte junge Frauen, denen vorgeworfen wurde, während ihres Ausbildungsverhältnisses in einem Wohnstift für alte Menschen Videoaufnehmen von zwei Demenzkranken gemacht und sich dabei über sie belustigt zu haben. Anschließend sollen sie das Video in einer Whatsapp-Gruppe verbreitet haben.

Das Amtsgericht in Fulda. Fotos: Suria Reiche

Trotz des "ziemlichen Hammers", den sich die Frauen geleistet haben, ist der Verhandlungstag am Montagmorgen glimpflich für die beiden ausgegangen: 500 Euro Strafe soll jede von ihnen in zwei Raten zahlen. Gespendet werden sie an ein Mehrgenerationenhaus. "Aber das, was Sie da getan haben, darf sich in keinerlei Weise wiederholen. Haben wir uns da verstanden?", hieß es von Mangelsdorf abschließend.

Dem vorangegangen war eine detailreiche Beschreibung der Situation, die sich Ende August vergangenen Jahres im Speisesaal des Wohnstiftes – so sehe man auf dem Video – abgespielt hat. Laut Staatsanwaltschaft saßen die beiden jungen Frauen gemeinsam mit zwei an Demenz erkrankten Bewohnern in eben besagtem Speisesaal. Man sehe, wie eine der beiden Angeklagten das Gesicht verzieht und den Mann und die Frau "despektierlich nachahmt", anhaltend lacht und Worte wiederholt, die zuvor von diesen benutzt wurden: "Ich kann net."

Das Video, das die andere Angeklagte aufgenommen haben soll, sollen die beiden anschließend in einer Whatsapp-Gruppe mit anderen Auszubildenden geteilt haben. "Wir wollten doch einfach nur zeigen, dass unsere Arbeit mehr ist als Po abwischen. Wir haben auch Spaß mit den Bewohnern. Ich habe selbst schwerbehinderte Eltern und würde mich nie lustig machen", so die für Richter Mangelsdorf wenig befriedigende Aussage der Angeklagten. "Meinen Sie, die alten Leute fanden das lustig?", entgegnete er.

"Ja, sie haben selbst gelacht. Sie hatten einen klaren Tag", so die Antwort einer der Angeklagten, "Und wir wussten nicht, dass wir damit gegen den Datenschutz verstoßen." Nochmal machen würden sie das deswegen nicht, sagten sie, was Richter Mangelsdorf jedoch nicht wirklich zufriedenstellte: "Das fokussiert sich jetzt alles auf den Datenschutz. Aber haben Sie denn keine moralischen Bedenken? In Ihrem Beruf muss man doch ein Gefühl für alte Menschen und deren Befindlichkeiten haben."

Weil selbst auf diese Ansage nur eine der beiden Angeklagten eingestand, dass das Getane nicht richtig gewesen ist, wich Richter Mangelsdorf von seinem anfänglichen Gedanken, man könne die Verhandlung auch einstellen, ab und stellte Arbeitsstunden und eine Geldstrafe infrage. Weil sich die beiden Angeklagten, die fristlos gekündigt wurden, als eine Ausbildungskollegin aus besagter Whatsapp-Gruppe mit dem Video zur Leitung gegangen ist, inzwischen eine neue Ausbildungsstelle gesucht haben, seien Arbeitsstunden aufgrund des Arbeitsumfangs und der -zeiten schwierig, stellte die Verteidigung fest.

Die Geldstrafen in Höhe von insgesamt je 500 Euro soll laut Richter Mangelsdorf ein Denkzettel für die beiden Anwärterinnen auf einen Job im Altersheim sein. "In ihrer Biografie wird die Tat wahrscheinlich ohnehin auftauchen." Das mache es für die beiden im weiteren Berufsleben schon schwierig genug. (Suria Reiche) +++


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