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Fachpflegekräfte, Betreuungsassistenten, Therapeuten und Pflegeassistenten gewährleisten die Versorgung der Menschen im Mediana Neuro Care. Einrichtungsleiter Florian Röhner (links) begrüßt das neue Gesetz, das die Selbstbestimmung von Betroffenen verbessert. - Foto: Mediana Fulda

HÜNFELD Mediana Neuro Care: Mehr Selbstbestimmung

Neues Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz wird begrüßt

13.07.20 - Mit dem Beschluss des deutschen Bundestages zum "Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung" sollen Intensiv-Pflegebedürftige bei dauerhafter finanzieller Entlastung zukünftig besser versorgt werden. Diese Neuregelung findet auch im Mediana Neuro Care Fachpflegezentrum in Hünfeld große Zustimmung. 

Florian Röhner

"Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die hohe Qualität in der außerklinischen Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen, insbesondere bei Beatmungspatienten oder Patienten mit Trachealkanüle, nicht vom Versorgungsort und vor allem nicht von dessen finanziellen Möglichkeiten abhängig sein darf", begrüßt Neuro Care Einrichtungsleiter Florian Röhner das neue Gesetz, das voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in Kraft tritt.

Aufgrund des hohen medizinischen Versorgungsniveaus in Deutschland seien immer mehr Menschen auf Intensivpflege angewiesen. Wie der Gesundheitszustand beispielsweise nach einer Reanimation sich darstelle, habe laut der Meinung des Hünfelder Pflegeexperten auch damit zu tun, wie schnell Hilfe vor Ort ist und wer sie durchführt. Und natürlich brauche es auch Glück in solch einer Situation. "Es ist richtig, dass vor Entlassung eines Patienten aus dem Krankenhaus ein Entwöhnungspotential von einer Beatmung ausgeschöpft werden soll", erklärt Röhner, der es befürwortet, dass mit dem neuen Gesetz im SGB V nun auf Bundesebene Qualitätskriterien für die außerklinische Intensivpflege vereinbart werden.

Für Betroffene und deren Angehörige wird die Entscheidung über den Versorgungsort zukünftig leichter. Während in der Vergangenheit ein hoher Eigenanteil bei stationärer Betreuung anfiel, sollen Intensivpflegepatienten, die sich für eine spezialisierte Pflegeeinrichtung entscheiden, nun finanziell deutlich entlastet werden. Röhner hält die Wahlmöglichkeit und damit die stärkere Selbstbestimmung für den Pflegestandort für richtig. "Wenn ich beispielsweise meinen langjährigen Lebenspartner zuhause versorgen möchte, dann sollte dies grundsätzlich möglich sein. Für andere betroffene Familien kann aber auch eine professionelle Einrichtung das Mittel der Wahl sein."

Der Leiter des Mediana Neuro Care kennt sich bei den Unterschieden der Versorgungsformen gut aus. Ein Intensivpflegepatient müsse im heimischen Umfeld meist über 24-Stunden von einer Pflegekraft betreut werden. Die Möglichkeiten zur Förderung der noch vorhandenen Potenziale eines Patienten seien aus seiner Sicht aber begrenzt.

"In unserem Haus haben wir ein interdisziplinäres Team von Pflegefachkräften und Pflegeassistenten sowie zusätzliche Betreuungsassistenten, Physio- und Ergotherapeuten und auch Logopäden im Einsatz. Das versetzt uns in die Lage, die uns anvertrauten Menschen nach ihren vorhandenen Fähigkeiten optimal zu fördern", zählt der Einrichtungsleiter die Vorteile der stationären Versorgung im Mediana Neuro Care auf. Ein weiteres Argument für die Fachpflegeeinrichtung in Hünfeld sei die Teilnahme an der Gemeinschaft, das Erleben einer Tagesstruktur und natürlich könnten Patienten jederzeit mit ihren Angehörigen in den Außenbereichen oder wie im nahegelegenen Hünfelder Bürgerpark die Natur genießen. 

"Viele Behindertenverbände kritisierten, dass Menschen, die zuhause intensivmedizinisch versorgt werden wollen, aus finanziellen Gründen in stationäre Einrichtungen getrieben werden. Das kann ich nicht bestätigen", sagt Röhner. Viele Patienten mit schweren neurologischen Schädigungen nutzten die Möglichkeiten einer spezialisierten Phase F-Einrichtung wie dem Mediana Neuro Care, um in einer Fachpflegeeinrichtung mit all ihren Synergieeffekten und unter Zuhilfenahme der dortigen therapeutischen Unterstützung eine Verbesserung ihres Zustands zu erreichen.

"Zukünftig gilt: Nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste dürfen eine außerklinische Intensivpflege erbringen, sei es in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in speziellen Wohneinheiten oder in den eigenen vier Wänden", begrüßt der Einrichtungsleiter die mit dem Gesetz einhergehende qualitative Aufwertung von Pflege und Rehabilitation für intensivmedizinische Patienten und hofft, dass "...die schwarzen Schafe der Branche so der Vergangenheit angehören." (pm) +++


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