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Die Wasserentnahme aus Gewässern ist ab Samstag weitestgehend verboten - Symbolbild: pixabay

FULDA Hohe Bußgelder drohen

Wasserentnahme aus Gewässern des Landkreises ab Samstag verboten

13.08.20 - Ab Samstag (15. August) ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Fulda verboten beziehungsweise nur noch stark eingeschränkt möglich. Dies hat der Landkreis Fulda als untere Wasserbehörde angeordnet. Durch die Hitze der vergangenen Wochen und den wenigen Regen führen die Flüsse, Bäche und Seen nur noch wenig Wasser. Die normalerweise zugelassene Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs ist deshalb ab Samstag weitgehend verboten.

Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ab Samstag bis auf weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen ohne Erlaubnis Wasser zu entnehmen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 100 000 Euro geahndet wird. Lediglich das Tränken von Vieh und das Schöpfen per Hand sind weiterhin zugelassen. Zudem gilt das Entnahmeverbot nicht für zugelassene Benutzungen im Rahmen erteilter Erlaubnisse, Bewilligungen und alter Rechte. Jedoch kann es sein, dass auch diese Erlaubnisse eingeschränkt werden, wenn sich die Pegelstände weiterhin verschlechtern.

Das heiße Sommerwetter hat in den Gewässern des Kreises zu niedrigen Wasserständen geführt, und die Pegelstände nehmen weiter ab. Durch die anhaltende Trockenheit entstehen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern kritische Zustände. Die Allgemeinverfügung soll dazu beitragen, in Niedrigwasserzeiten die Lebensgrundlage Wasser sowie wasserökologische Belange zum Wohl der Allgemeinheit zu schützen und die ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten.

Der Landkreis Fulda appelliert an die Bürgerinen und Bürger, sorgsam mit der Ressource Wasser umzugehen und sich verantwortungsbewusst zu verhalten. Jeder Einzelne kann zum Erhalt der wassergebundene Tier- und Pflanzenwelt beitragen, indem er besonders jetzt in Niedrigwasserzeiten auf jeglichen Eingriff in die Gewässer verzichtet und das wenige Wasser im Gewässerlauf belässt. Die Allgemeinverfügung finden Sie am Samstag im Wortlaut unter www.landkreis-fulda.de. (fh)+++


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