Archiv
Diesmal ging es glimpflich aus: "Nur" 265 Euro Bußgeld für Taubenfütterung
03.09.20 - Der Fall der notorischen Taubenfütterin vom Fuldaer Uniplatz hat bereits mehrfach bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Weil die 65-Jährige immer wieder gegen das Verbot der Stadt Fulda verstoßen hat, die Vögel zu füttern, stand sie schon mehrfach vor Gericht. Seit die Stadt die betreffenden Plätze mit Videoüberwachung ausgestattet hat, wurde die Fütterung jeweils dokumentiert und auch jedes Mal zur Anzeige gebracht. Der Teilzeitrentnerin wird vorgeworfen, die Vögel sowohl auf dem Bahnhofsvorplatz als auch am Uniplatz regelmäßig mit Körnerfutter versorgt zu haben, obwohl das die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt ausdrücklich untersagt. Immer wieder bekam sie deshalb Bußgeldbescheide, die sich mittlerweile auf eine Summe über 25.000 Euro belaufen. Doch die Fuldaerin ist davon überzeugt, dass die Tauben Hunger leiden und von unsachgemäßem Futter wie Kuchen, Pommes und Essensresten krank werden.
Am Mittwoch ging es vor dem Amtsgericht aber um ein Bußgeld, das für eine der ersten geahndeten Fütterungen im Dezember 2017 verhängt worden war. Damals war die Summe mit 15 Euro noch vergleichsweise gering. Die Frau glaubte zu dieser Zeit noch, sie dürfe das Futter an die Tauben verteilen. Sie berief sich dabei auf eine Duldung durch die Ordnungsbehörde, die sie mit einem später versetzten Amtsleiter getroffen haben wollte. Erst durch die fortlaufende Videoüberwachung sei aufgefallen, wie häufig und intensiv die in Fulda allseits als "Taubenfrau" Bekannte gegen das Fütterungsverbot verstoße. "In renitenter Art verteilte sie mehrmals wöchentlich kiloweise Futter", gab ein Mitarbeiter zu Protokoll.
In einem früheren Verfahren hatte der Richter der Angeklagten den Vorschlag gemacht, eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" zu unterschreiben. Darin sollte sie versprechen, das Füttern künftig zu unterlassen, worauf sie sich aber nicht einlassen wollte. Diesmal zeigte sie sich zwar weiter uneinsichtig, was die Maßnahmen der Stadt hinsichtlich der Taubenfüttuerung betraf, hatte sich aber gleichwohl seit fast zwei Jahren an das Verbot gehalten. Ihr Anwalt argumentierte, die Satzung der Stadt verstoße gegen die Ethik, die dem Tierschutz und -wohl verfassungsmäßigen Rang eingeräume. Die Verantwortung gegenüber den Mitgeschöpfen sei Teil unserer Menschlichkeit, der Tierschutz gehöre zur Schutzpflicht des Staates. Das Qualverbot könne nicht durch kommunale Verordnungen ausgehebelt. werden. Seine Mandantin habe immer art- und bedarfgerecht gefüttert und damit quasi Nothilfe für die hungernden Vögel geleistet, argumentierte er.
Er plädierte dafür, die Musterverfahren vor dem Verwaltungs- und Bundesverfassungsgericht in dieser Sache abzuwarten, denn er rechne mit einer positiven Entscheidung pro Fütterungserlaubnis. "Frau B. setzt sich für das schützenswerte Gut der Allgemeinheit ein - ihr gebührt deshalb hohe Achtung", so ihr Anwalt.
Oberamtsanwältin Kirsten Diegelmann wies wie die Richterin darauf hin, dass es in den am Dienstag verhandelten Fällen jeweils um Ordnungswidrigkeitsverfahren gehe. "Wir haben hier nicht zu entscheiden, ob das Fütterungsverbot der Stadt verfassungswidrig ist oder nicht. Die Bußgelder sind rechtens und auch in ihrer Höhe gerechtfertigt."
Richterin Angela Winkler betonte, dass es sich nicht um ein Straf-, sondern ein Bußgeldverfahren handele, das grundsätzlich auf eine "Denkzettel- und Verwarnfunktion" setze. Weder 2019 noch in diesem Jahr habe die Betroffene die Tauben gefüttert und zugesichert, dies auch künftig nicht tun zu wollen, bis eine endgültige gerichtliche Klärung vorliege. Deshalb wurden schließlich für zwei Fälle einmal 15 und einmal 250 Euro verhängt und die weiteren 10 Verfahren eingestellt.
Das letzte Wort in Sachen pro und contra Taubenfütterung ist damit sicher noch nicht gefallen - es bleibt spannend bis zur höchstrichterlichen Entscheidung. (Carla Ihle-Becker)+++