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"Gewalt ist kein innerfamiliäres Problem" meint Dr. Müller vom Fuldaer Landgericht - Symbolbild: Pixabay

BAD HERSFELD Schnelleres Eingreifen der Behörden

Im Kampf gegen häusliche Gewalt: Pilotprojekt startet

16.09.20 - Ziel ist, Gewaltketten zu unterbrechen: Das Marburger Modell zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt soll nun in Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Landgericht als Pilotprojekt im Landkreis Hersfeld- Rotenburg starten.

Dr. Jochen Müller, Präsident des Landgerichts in Fulda, erklärte am Montag anlässlich einer Jahrespressekonferenz: "Wir wollen künftig einen anderen Weg gehen und noch früher Hilfe anbieten, wo es nötig ist." Dazu werden soziale Dienste eng mit der Justiz zusammenarbeiten.

Kern des Marburger Modells ist die Optimierung und Beschleunigung der Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in Fällen von häuslicher Gewalt. Zum einen geht es dabei um eine frühzeitige Krisenintervention, zum anderen auf der Rechtsfolgenseite um die Verbesserung der Entscheidungsgrundlage insbesondere zu geeigneten Auflagen im Falle einer Sanktionierung.

Dr. Jochen Müller, Präsident Landgericht Foto: Archivbild: O|N

Vom Ablauf her gestaltet sich das Projekt so, dass die Polizeidienststelle, die Kenntnis von einem Vorfall häuslicher Gewalt erhält, unmittelbar die Sozialen Dienste der Justiz- hier die Gerichtshilfe -informiert, die umgehend binnen weniger Tage in einem ersten Schritt Kontakt zu dem Opfer aufnimmt. Mit ihm werden dann die konkrete familiäre und häusliche Situation sowie der Beziehungsverlauf besprochen und Angebote wie die Vermittlung an geeignete Beratungsstellen unterbreitet oder auch Notfallpläne erarbeitet.

Im weiteren Verlauf kann dann auch der Beschuldigte einbezogen werden, der so die Möglichkeit erhält, das Vorgefallene aus seiner Sicht zu schildern. Auch mit ihm sollen Handlungsstrategien erarbeitet werden, wie künftig in Konfliktsituationen reagiert werden kann. Hierzu gehört unter anderem auch die Vermittlung in geeignete Trainingsangebote wie das Anti-Aggressions-Training. Über das Erarbeitete berichtet die Gerichtshilfe sodann der Staatsanwaltschaft.

Insgesamt soll so verdeutlicht werden, dass häusliche Gewalt keine innerfamiliäre Angelegenheit ist, andererseits aber auch zugleich Hilfsangebote unterbreitet werden, damit sich derartige Vorfälle künftig nicht wiederholen. (Miriam Rommel) +++


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