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Schluss mit Einwegplastik: Bundestag beschließt Verbot ab Juli 2021
18.09.20 - Wir kennen wohl alle die erschreckenden Bilder: Wachsende Plastikberge, verschmutze Ozeane - die Belastung für die Umwelt ist groß, und das weltweit. Höchste Zeit, dem entgegenzuwirken. Gesetze und Regelungen sind dringend gefordert. Ein Schritt in die richtige Richtung folgte am Donnerstag: Der Bundestag tagte und sprach sich unter anderem für ein Verbot von Einweg-Plastikartikel ab 03. Juli 2021 aus. Weitere Beschlüsse, gibt es im Überblick.
Verbot von Einwegplastik
Wegwerfprodukte aus Kunststoff sind bald Geschichte. Dazu zählen Plastik-Besteck, Luftballon-Stäbe, Wattestäbchen oder Strohhalme. Auch Becher und Behälter für Essen aus Styropor sind nicht mehr erlaubt. Die Abgeordneten entschieden sich gegen den Verkauf der Utensilien ab Sommer 2021.
Was passiert mit Retouren?
Mehr Transparenz - das ist das Ziel der Politiker. Unklar ist oftmals, wie viel zurückgeschickte Waren aus dem Online-Handel im Abfall landen. Experten gehen davon aus, dass die Müllberge auch dadurch steigen. Erforderlich sind bessere Kontrollen. Mit einer Verordnung werden Online-Händler und Hersteller verpflichtet zu dokumentieren, was mit der Ware geschieht. Die sogenannte "Obhutspflicht" ist ebenfalls neu. Der Staat besitzt infolgedessen die rechtliche Handhabe, gegen die Vernichtung von Retouren und Neuware vorzugehen.
Händler und Hersteller müssen Reinigungskosten übernehmen
Landen Tabakwaren oder Einwegbecher von Herstellern in der Umwelt können künftig Entsorgungs- und Reinigungskosten drohen. Genaue Details sind jedoch noch nicht bekannt. Damit sollen Händler und Hersteller animiert werden, auf Mehrwegprodukte zu setzen.
Mehr Umweltfreundlichkeit
Der Bund, seine Ämter, Behörden und Unternehmen werden verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen oder bei Großeinkäufen auf umweltfreundliche, ressourcenschonende Produkte zurückzugreifen - bevorzugt aus recyceltem Material. Solange sich Mehrkosten in Grenzen halten, sollen zudem Dinge repariert werden.
Neues Batteriegesetz
Mit dem neuen Gesetz greift der Staat in den Wettbewerb zwischen den einzelnen Rücknahmesystemen. Ziel ist eine angestrebte Recyclingquote von 45 bis 50 Prozent. In der Praxis liegt diese Quote jedoch schon bei 52 Prozent. Seitens der Opposition werden deshalb weitere Maßnahmen gefordert. Unter anderem ein Batteriepfand.
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