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An vielen öffentlichen Plätzen gilt künftig Maskenpflicht - Symbolbild: Miriam Rommel

BAYERN Markus Söder zieht die Reißleine!

Neue Corona-Knallhartregeln in Bayern: Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen

23.09.20 - Neue Knallhartregeln in Bayern: Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag Änderungen im Umgang mit der Pandemie bekannt gegeben.

Ab Donnerstag, 24.09.2020

Um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, kommt nun an stark frequentierten öffentlichen Plätzen wie dem Viktualienmarkt, Marienplatz, in der Altstadt und am Sendlinger Tor in München die generelle Maskenpflicht. Nach dieser Anordnung sollen auch andere Kommunen die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes einführen, sobald mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Region innerhalb von sieben Tagen registriert werden.

Der Ministerrat bekräftigt die Bayerische Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Insbesondere durch Reiserückkehrer und durch nachlassende Achtsamkeit habe sich das Infektionsgeschehen im Vergleich zum Frühsommer wieder erhöht. Es gelte, frühzeitig einer weiteren Erhöhung des Infektionsgeschehens entgegenzuwirken. Deshalb sollen die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden insbesondere bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 zügig und entschlossen mit verschärften, aber passgenauen Maßnahmen reagieren.

Markus Söder zeigt sich besorgt über stetig steigende Fallzahlen Symbolbild: Pixabay

Markus Söder sprach von einem übermäßigen Leichtsinn bei vielen Menschen. Vor allem geben es in Bayern eine hohe Anzahl junger Infizierter. "Bei manchen gibt es wohl kein starkes Bewusstsein für die Gefahr von Corona."

Änderungen für Schulen

Bei Überschreitung des Grenzwertes von 35 Neuinfektionen innerhalb einer Woche in Grundschulen kommt eine grundsätzliche Maskenpflicht, bei 50 Neuinfektionen an weiterführenden Schulen

Möglichkeit der Sperrzeit

Kommunen konnten bereits ein Alkoholverbot verhängen, jetzt kommt, nach Ermessen, noch eine Sperrzeit ab 23 Uhr bis 6 Uhr hinzu.

Wird die 50 Neuinfektionen-Grenze wie in München überschritten, dürften sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Außerdem wird in diesem Fall die Anzahl der Teilnehmer von Veranstaltungen, darunter fallen auch private Feiern wie Hochzeiten, auf bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Personen unter freiem Himmel beschränkt.

Strengere Regeln wird es auch für Rückkehrer von Auslandsreisen für einen Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen geben. Personen, die eine solche Reise antreten, müssen sich nach Rückkehr in Isolation begeben oder einen negativen Corona-Test vorweisen. (mr) +++


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