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Seit Mittwoch muss sich ein 22-Jähriger vor dem Jugendschöffengericht in Alsfeld verantworten. Die Anklage ist lang. - Symbolbild: Pixabay

ALSFELD Merkel und Böhmermann auf Ausspähliste

22-jähriger Hacker legt Geständnis ab: Neun Monate auf Bewährung

24.09.20 - Der Fall hatte im Januar 2019 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Johannes S., ein 20-jähriger Hacker aus Homberg (Ohm) (Vogelsbergkreis) hatte über mehrere Jahre hinweg die Daten von Spitzenpolitikern, Prominenten und Journalisten ausgespäht  - darunter auch die von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und weiteren Personen des öffentlichen Lebens. Am Dienstag begann der Prozess vor dem Jugendschöffengericht in Alsfeld - wo der Homberger seine Taten gestand. Das Urteil des Gerichts: Neun Monate auf Bewährung.

Wie Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der Frankfurter Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) mitteilte, räumte der 22-Jährige die Taten in vollem Umfang ein. Das war wohl keine große Überraschung, denn bereits nach seiner vorläufigen Festnahme hatte der Computer-Freak die Taten gestanden. Dabei sagte er aus, dass er aus Ärger über Politiker und Prominente gehandelt habe. Laut Bundeskriminalamt habe der Homberger Menschen bloßstellen wollen, über deren Äußerungen er sich geärgert habe. Nachdem er festgenommen wurde, kooperierte er und führte die Ermittler zu seinen entsorgten Festplatten. 

Doch das Ausmaß des Hacker-Angriffs scheint größer zu sein, als bislang angenommen. Denn die Staatsanwaltschaft geht nun sogar von etwa 1.500 Geschädigten aus - und nicht wie im Vorfeld der Verhandlung genannten 1.000 Opfer. 

Politisches Motiv?

Angela Merkel, Jan Böhmermann, Robert Habeck: Der junge Homberger machte auch vor großen Namen keinen Halt. Was den Ermittlern schnell auffiel: Alle Politiker, die von dem Angeklagten ausgespäht wurden, gehörten nicht zur rechtslastigen AfD. Denn vor allem Politiker von SPD, Grünen, CDU oder der Linken standen auf der Ausspähliste. Doch Staatsanwalt Krause äußerte sich gegenüber der Hessenschau: Eine politische Motivation sei nicht festzustellen. 

Bewährungsstrafe

Dennoch: Die Anklageschrift war lang. Der 22-Jährige musste sich wegen Ausspähens und Veränderung von Daten, Fälschung, Datenhehlerei, falscher Verdächtigung und Vortäuschens von Straftaten sowie versuchter Erpressung vor dem Jugendgericht verantworten. Eigentlich sollte die Verhandlung am 30. September fortgeführt werden - doch der Richter machte kurzen Prozess und verurteilte den Hacker bereits nach dem ersten Verhandlungstag zu einer Jugendstrafe von neun Monaten. Die Strafe ist für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. 

Die Verhandlung fand unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt, da der Angeklagte zur Tatzeit noch ein Jugendlicher, beziehungsweise Heranwachsender war. (ld) +++


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