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Die Angeklagten wurden zu einer Geldstrafe verurteilt. - Foto: Suria Reiche

FULDA NPD-nahe Gruppierung

Selbsternannte Hilfssheriffs zu Geldstrafen verurteilt

25.09.20 - Weil sie Ende des Jahres 2018 mehrfach unangemeldet durch die Fuldaer Innenstadt gelaufen sind, dabei rote Warnwesten getragen haben und Flugblätter mit den Worten "Schafft Schutzzonen" sowie Zeitungsexemplare mit dem Namen "Deutsche Stimme" verteilt haben, wurde drei Männern am Donnerstag vor dem Amtsgericht der Prozess gemacht. Sie alle müssen nun Geldstrafen zahlen.

"Die innere Sicherheit ist bedroht", diese Worte stehen in großen Lettern auf der Internetseite der sogenannten Schutzzone geschrieben. Dabei handelt es sich um eine der Partei NPD nahe Bürgerwehr, deren Ziel es ist, "den Deutschen wieder das Gefühl zu geben, in ihrem Land sicher zu leben." "Die massive Zunahme von Gewaltkriminalität und Einbrüchen und der gleichzeitige Abbau von Polizeistellen hat zur weitgehenden Kapitulation des Rechtsstaats geführt", schreiben die "Mitglieder", zu denen auch die drei in Fulda angeklagten Männer gehören, im Netz.

Mit roten Warnwesten durch die Innenstadt

Ende des Jahres 2018 haben sich die selbsternannten Hilfssheriffs deswegen rote Warnwesten mit dem Aufdruck "Schutzzonen schaffen" übergeworfen und sind mehrere Male durch die Bahnhofsstraße, die Friedrichstraße, über den Uni- und den Bahnhofsvorplatz gelaufen und haben ihre Flyer mit eindeutigen Aussagen an Passanten verteilt. So lange, bis eine Passantin einen befreundeten Polizisten darüber informiert hat.

Wenigstens zwei Männer und einen dritten, der die Situation fotografisch festgehalten hat, habe sie bei der Aktion gesehen, sagte sie am Donnerstag vorm Amtsgericht aus. Weil sie einen der Täter und dessen Gesinnung bereits kannte, sei ihr klar gewesen, um was für eine Aktion es sich handelte. Eine weitere Zeugin sagte aus, sie habe die Männer angesprochen, als sie ihr einen Flyer geben wollten und gefragt, was sie denn da tun. "Sie haben gesagt, sie sorgten für Recht und Ordnung", erinnerte sie sich. Zurück zuhause habe sie die "Schutzzone" gegoogelt und daraufhin die Polizei gerufen.

Weil weder die Versammlung, die es ist, wenn mehr als drei Leute zusammenkommen, noch die Meinungskundgebung angemeldet waren, sei eine Funkstreife auf die Suche nach den Männern gegangen und habe ihnen am Bahnhofsvorplatz einen Platzverweis erteilt. "Die Männer waren alle ruhig, und es ist kein böses Wort gefallen", sagte ein Polizist aus.

Dennoch: Auch, wenn die Männer kein Megafon dabei hatten, durch das sie ihre Meinung kundgetan haben und auch nicht durch aggressives Verhalten aufgefallen sind, müssen in Hessen Versammlungen angemeldet werden. Noch dazu gibt es ein Uniformverbot. Darunter versteht man im deutschen Recht das Verbot, öffentlich oder in einer Versammlung gleichartige Kleidungsstücke zum Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.

Versammlung nicht angemeldet

Mit ihren roten Warnwesten mit Aufdruck haben die Männer, die zwischen 1952 und 1997 geboren wurden, laut Richter Dr. Szymon Mazur dagegen verstoßen. Und auch wegen des nicht Anmeldens ihrer Versammlungen haben sie sich strafbar gemacht. "Hätten Sie sie angemeldet, hätten Sie selbstverständlich eine Erlaubnis bekommen", sagte er, "und die Stadt hätte sich darauf vorbereiten können. Was die Meinungsfreiheit angeht, die während der Versammlung des Öfteren zur Sprache kam, befand er Folgendes: "Die haben wir hier verlassen." Meinungsfreiheit bedeute, dass man zum Beispiel sagt "Ich finde, die Polizei macht ihre Arbeit nicht gut." Doch die drei Männer seien weiter gegangen und hätten gesagt. "Ich sorge selbst für Sicherheit und übernehme die Aufgaben der Exekutive."

Alle drei haben sich mit ihrem Handeln strafbar gemacht. Zum einen, weil sie ihre Versammlung nicht angemeldet haben und zum anderen, weil sie gegen das Uniformverbot verstoßen haben. Weil sie vorher aber noch nicht auffällig geworden sind und dabei kein aggressives Verhalten an den Tag gelegt haben, verurteilte Richter Mazur sie zu Geldstrafen in Höhe von 20 Tagessätzen á 20 Euro, beziehungsweise 15 Tagessätzen á 20 Euro. (Suria Reiche) +++


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