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DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau): "Die Planung zum Weiterbau der A49 wird allen Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gerecht. " - Symbolbild: Pixabay

HOMBERG (OHM) Kritik ebbt dennoch nicht ab

Gutachten bestätigt: Planung für A49 entspricht Wasserrahmenrichtlinie

01.10.20 - Gegner der A49 beharren immer wieder darauf: Beim Bau der geplanten Autobahn gäbe es Verstöße gegen die europäischen Wasserrahmenrichtlinien - außerdem sei das Grundwasser gefährdet. Nun meldet sich die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau) zu Wort: "Die Planung zum Weiterbau der A49 wird allen Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gerecht. "

Das ist das Ergebnis eines Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie, welches die DEGES auf Bitten des hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts diesen Sommer bei einem unabhängigen Gutachterbüro in Auftrag gegeben hatte. "Sowohl für die Bauzeit als auch für den späteren Betrieb wurden die Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die den Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung verlangt, vollumfänglich berücksichtigt."

Das Gutachten liegt nun vor und ist auf der Internetseite der DEGES, des Verkehrsministeriums wie auch unter www.lueckenschluss-a49.de abrufbar.

Diskussion gibt es bis heute, da zum Zeitpunkt der Planfeststellung der Fachbeitrag zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie noch nicht vorgeschriebener Bestandteil der Planfeststellung war - dies ist erst seit 2015 der Fall. Der Planfeststellungsbeschluss für die A49 zwischen der Anschlussstelle Stadtallendorf-Nord und dem Ohmtal-Dreieck stammt aus dem Jahr 2012. 

Kritik ebbt dennoch nicht ab

Kritiker der Autobahn 49 hatten daraus den Vorwurf abgeleitet, die Planung und die Planfeststellung zur A49 würde nicht dem aktuellen Planungsrecht entsprechen und die vorliegende Planung zur A49 wäre heute nicht mehr genehmigungsfähig. Doch auch nach Veröffentlichung des Gutachtens ebbt die Kritik nicht ab. Der BUND spricht sogar von einem "unseriösen Beeinflussungsversuch der Öffentlichkeit". 

Dr. Wolfgang Dennhöfer, Sprecher des BUNDs im Vogelsbergkreis, fordert das vom Gesetz vorgesehene Beteiligungsverfahren: "Die DEGES muss sich dem gesetzlich geregelten Beteiligungsverfahren stellen. Dann wird das Gutachten geprüft und danach lässt sich beurteilen, wie problematisch die Planung ist. Wenn die DEGES ihrer Planung nun selbst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstelle, ist dies alles andere als überzeugend", heißt es aus der Pressemitteilung. (Luisa Diegel) +++


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