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Das müssen Sie jetzt zum Thema Urlaub wissen! - Symbolbild: Pixabay

REGION Tipps vom Anwalt

Herbstferien beginnen: Das müssen Sie jetzt zum Thema Urlaub wissen!

05.10.20 - Die Herbstferien in diesem Jahr sind alles andere als normal. Unbeschwert in den Urlaub zu fahren, ist derzeit nicht möglich. Bereits seit dem 1. Oktober gelten differenziertere Reise- und Sicherheitshinweise für bestimmte Länder. Wir haben mit Kai-Oliver Kruske, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen, gesprochen. Das müssen Sie jetzt wissen:

1. Kann man kostenfrei stornieren, wenn das Reiseziel zum Risikogebiet wird?

"Bei einer Pauschalreise immer. Bei einer Individualreise muss man schauen, ob die Reederei, die Fluggesellschaft oder der Veranstalter die Reise absagt.

2. Was ist, wenn das Urlaubsland während des Urlaubs zum Risikogebiet wird?

"Bei einer Pauschalreise ist es so, dass zu dem Paket auch die Rückreise gehört. Deshalb kann man den Urlaub vorzeitig kündigen und muss nicht extra für diese aufkommen. Die Kosten gehen dann auf den Veranstalter zurück. Bei einer Individualreise ist man dann jedoch auf sich selbst gestellt.

3. Was ist in diesen Zeiten rechtlich sicherer: Eine Pauschalreise oder Individualreise?

"Auf jeden Fall die Pauschalreise."

4. Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich meine Reise nicht wie geplant antreten kann?

"Ja, wenn die Reise nicht stattfindet oder der Flug ausfällt. Dabei ist es egal, ob es eine Pauschal- oder Individualreise ist. Wenn die Leistung nicht stattfinden kann, muss man sie auch nicht bezahlen."

5. Bei rechtlichen Problemen: Wohin können Reisende sich wenden?

"An die jeweiligen Verbraucherzentralen. Dort gibt es eine kostenfreie Hotline, auch für reiserechtliche Fragen. Außerdem gibt es für Reisende die Möglichkeit, sich einen Anwalt zu suchen."

6. Bei einer Kreuzfahrt: Was ist, wenn die Kreuzfahrt stattfindet, aber nicht an den geplanten Orten hält? Bekommt man sein Geld zurück?

"In diesem Fall ist es eine sogenannte Mängel-Reise. Das heißt, dass die Reiseleistung nicht erfüllt wurde, wie vorher vereinbart. Wie groß der Anspruch auf Minderung am Ende ist, ist aber sehr unterschiedlich.

7. Wie ist es allgemein, wenn es unerwartete Einschränkungen im Urlaub gibt?

"Wenn man Einschränkungen im Urlaub hat, ist es rechtlich gesehen ein Mangel. Also kann der Urlaub nicht wie geplant stattfinden. Diese Minderung kann dann geltend gemacht werden. Dabei ist es unabhängig davon, ob der Veranstalter etwas dafür kann. Die Frage ist dann: Habe ich die Leistung bekommen, wie sie Vereinbart war?"

Ab dem 15. Oktober gelten außerdem verschärfte Regeln. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben - und erst dann einen Coronatest machen. Außerdem sollen sich nach Deutschland aus einem Risikogebiet einreisende Passagiere künftig über ein Onlineportal anmelden. Von den beliebtesten europäischen Urlaubsländern der Deutschen sind derzeit nur Griechenland und Italien noch ohne Risikogebiet. (Moritz Pappert) +++


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