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Proppenvoll ist die Bad Hersfelder Innenstadt beim verkaufsoffenen Lolls-Sonntag 2019 gewesen. - Archivfotos: O|N / Gudrun Schmidl

BAD HERSFELD Rückschlag für Geschäftsleute

Aus heiterem Himmel? Verkaufsoffener Sonntag am 18. Oktober abgesagt

15.10.20 - Das kommt gefühlt ein bisschen wie aus heiterem Himmel: Vier Tage vor dem eigentlich angesetzten Termin teilen der Stadtmarketingverein Bad Hersfeld sowie die Kreisstadt mit, dass der verkaufsoffene Sonntag am 18. Oktober ins Wasser fällt. Seit Jahrzehnten hat der verkaufsoffene Sonntag, der "normalerweise" mit dem Bad Hersfelder Lullusfest einhergeht, Tausende Besucher in die Festspielstadt gelockt. Für die Einzelhändler, die die Corona-Pandemie sowieso massiv belastet, ist die Absage ein herber Rückschlag.

"Der vom Stadtmarketingverein Bad Hersfeld beantragte verkaufsoffene Sonntag am 18. Oktober kann nicht durchgeführt werden", bestätigen Bürgermeister Thomas Fehling und Matthias Glotz, Fachbereichsleiter Stadtmarketing. "Darüber sind wir für unsere City und deren Unternehmen sehr enttäuscht, da sich der Magistrat unserer Stadt – wohlwissend um die sehr hohen rechtlichen Hürden – einstimmig hinter das Vorhaben gestellt hat. Uns allen ist und bleibt klar, dass gerade der durch Corona stark gebeutelte Einzelhandel dringend solche Impulse gebraucht hätte."

Rechtswidrig und unzulässig?


In den vergangenen Tagen habe es intensiven Austausch dazu mit dem Landkreis als zuständige Fachaufsichtsbehörde gegeben. Dieser habe im Wesentlichen auf das sogenannte Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLÖG) verwiesen. Danach sei die geplante Öffnung der Geschäfte am Sonntag rechtswidrig und unzulässig, da der notwendige Anlass mit dem Corona-bedingten Wegfall des Lullusfestes nicht mehr gegeben sei. Dringender Rat vom Fachdienst des Landkreises: Die Stadt solle den Magistratsbeschluss zurückziehen.

Aus Thomas Fehlings Sicht zeige sich aus der bedauerlichen Entwicklung, "dass der lokale Wille in Politik und Unternehmen allein nicht mehr ausreichend ist, um einen verkaufsoffenen Sonntag auch tatsächlich vor Ort umzusetzen. Das Dilemma liegt meines Erachtens in der äußert komplizierten und konsumentenunfreundlichen Rechtsprechung zum Ladenöffnungsgesetz."

Der Rathauschef appelliert an das Land, die Regelungen dringend zu überdenken, damit die Geschäfte eine Chance gegen den Online-Handel wahren könnten: "Die Absage ist deshalb so bitter, weil nach meinem Eindruck die hiesigen Unternehmen und auch deren Belegschaften diesen verkaufsoffenen Sonntag unbedingt wollten, um ihre Geschäfte und Arbeitsplätze zu sichern. Sie haben viele Vorbereitungen getroffen, um eine erfolgreiche und Corona-konforme Ladenöffnung zu gewährleisten. Wir hoffen, dass die Hersfelder Bürgerinnen und Bürger trotzdem intensiv unseren Einzelhandel nutzen, weil wir uns der wichtigen Funktion des Handels bewusst sind - gerade in diesen Zeiten." (sh) +++


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