Klingt verwunderlich aber auch Judo ist ab sofort wieder möglich - Archivfoto: Jonas Wenzel (Yowe)
REGION
Nach den Lockerungen im Sport
Leichtathletik, Judo und Co.: Was jetzt wieder erlaubt ist
07.11.20 - Der Hessische Sport kann aufatmen. Zumindest etwas. Am Freitag wurden die strengen Regeln hinsichtlich der Sperrung aller öffentlichen und privaten Sportanlagen gekippt. Ab jetzt darf alleine, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Hausstands wieder trainiert werden. ON|Sport zeigt, was jetzt wieder erlaubt ist.
Die Erleichterung bei vielen hessischen Sportlern dürfte groß sein. Die vehementen Forderungen der Sportverbände haben Wirkung gezeigt. Die Sportanlagen in Hessen bleiben nicht länger geschlossen. "Dieser Beschluss ist in der schwierigen Zeit, dir wir alle momentan erleben, für den Sport und für alle Menschen in unserem Land wichtig, sinnvoll und richtig", kommentierte der Präsident des Landessportbundes Hessen. Dr. Rolf Müller die Regelung.
Keine Unterscheidung zwischen kontaktlosen und Kontaktsportarten
Ab jetzt ist es den Menschen beispielsweise wieder gestattet Tennis und Tischtennis im Einzel oder Golf zu spielen, auch Leichtathletik ist wieder möglich. Der neue Beschluss macht auch keine Unterscheidung zwischen kontaktlosen und Kontaktsportarten. Damit darf auch im Karate, Judo und Ringen trainiert werden, solange man einen festen Trainigspartner hat. Darüber hinaus bleibt auch Individualsport im öffentlichen Raum weiter erlaubt. Das heißt, auch Jogger, Ruderer, Reiter oder Radfahrer können ihrer Leidenschaft weiter nachgehen.
Schwimmer sitzen weiter auf dem Trockenen
Mit der Entscheidung geht die Hessische Landesregierung einen Schritt auf die Sportverbände zu. Diese hatten in den letzten Tagen mit juristischen Schritten gegen die strenge Verordnung gedroht. Weiter gedulden müssen sich jedoch alle Schwimmer und die Besucher eines Fitnessstudios. Schwimmbäder fallen nicht unter die neuen Regeln des Beschlusses, sie bleiben weiter geschlossen, ebenso wie die Fitnessstudios. (fh)+++