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Sperrmüllberg am Fuldaer Aschenberg - Fotos: Miriam Rommel

FULDA Sünder dem Ordnungsamt melden!

Sperrmüll-Chaos: Immer mehr illegaler Müll - Doch wer trägt die Kosten?

20.11.20 - "Sollen sich doch andere um meinen Müll kümmern" – diese Einstellung haben auch im Landkreis Fulda offenbar immer mehr Menschen. Alte Autoreifen, Bauschutt oder zerschlagene Elektrogroßgeräte: Scheinbar alles wird derzeit zwischen dem Sperrmüll abgeladen- und das, obwohl ein solches Vorgehen illegal ist.

Beim Sperrmüll ist ganz klar vorgegeben, was überhaupt mitgenommen wird

Übriggeblieben: Elektrogeräte gehören nicht zum Sperrmüll -und wurden demnach ...

Nach der Müllabfuhr am Aschenberg: Vieles ist liegengeblieben

Laut Definition gehören dazu nur Dinge, die man bei einem Umzug mitnehmen könnte -und die wegen ihrer Sperrigkeit in keine normale Mülltonne passen. Fenster, Türen oder Zäune werden als "unbeweglich" eigestuft- und dürfen somit nicht über den Sperrmüll entsorgt werden.

Einzelne Gegenstände dürfen nicht länger als zwei Meter, nicht breiter als einen Meter und nicht schwerer als 50 Kilogramm sein. Generell beim Sperrmüll verboten sind im Landkreis Fulda Abfälle aus Umbau, Bau-, Renovierungsmaßnahmen, sämtliche elektrische und elektronische Geräte,  Autoteile und Altreifen, verwertbare Abfälle wie Pappe/Papier und Altmetalle (Fahrräder, Heizkörper, …) sowie Spiegel/Spiegeltüren oder Gegenstände aus Glas wie Glasvitrinen und Glastische.

Ebenfalls nicht erlaubt ist es übrigens, seinen Müll ins Auto zu packen und ihn dann irgendwo hinzubringen, wo gerade Sperrmüll ist.

Klamotten und Spielsachen haben beim Sperrmüll nichts verloren

Dinge, die in den Hausmüll passen, wie beispielsweise Spielsachen, Klamotten oder Geschirr, werden ebenfalls nicht von Entsorgungsunternehmen bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen.

Grundsätzlich werden nur haushaltsübliche Mengen abgefahren, das heißt, maximal vier bis fünf Kubikmeter. Wer größere Mengen entsorgen will, zum Beispiel aus umfangreichen Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen, muss ein gewerbliches Entsorgungsunternehmen beauftragen.

Elektrogeräte gehören NICHT zum Sperrmüll

Nur mit vorheriger Anmeldung werden Haushaltsgroßgeräte wie beispielsweise Kühlschränke oder TV-Geräte kostenfrei abgeholt. Wohl auch aus diesem Grund werden immer mehr Elektrogeräte "bei Nacht und Nebel" irgendwo an der Straße abgestellt. Normalerweise muss der Hauseigentümer, auf dessen Grund der nicht angemeldete oder- wie bei Autoreifen oder Bauschutt- verbotene Unrat steht, die Kosten für eine nachträgliche Entsorgung tragen. Kann der Müll jedoch niemandem zugeordnet werden – und das ist häufig bei Mehrparteienhäusern von Wohnungsgesellschaften der Fall, bleibt die Stadt- und somit der Steuerzahler- auf den anfallenden Kosten sitzen.

Saftige Strafen drohen!

Überall Glasscherben auf den Straßen

Wer sich nicht an die Regeln hält und dabei erwischt wird, dem drohen saftige Strafen. Laut Bußgeldkatalog Hessen kann ein solches Vergehen bis zu 1.500 Euro kosten.

Ordnungsamt einschalten

Auch im Landkreis Fulda sind in den letzten Jahren immer mehr "Müllvergehen" zu verzeichnen. Wer ein solches bemerkt, meldet den Verursacher (am besten mit Fotobeweis) bitte dem Ordnungsamt. (mr) +++


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