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Gesundheitsdezernat Frederik Schmitt zeigt das anhand einer Grafik das Corona-Ausbruchsgeschehen im Landkreis Fulda - Foto: Christian P. Stadtfeld

REGION FD Frederik Schmitt: "Die Lage ist ernst!"

Landkreis Fulda: Nächtliche Ausgangssperre schon ab Samstag

12.12.20 - "Die Maßnahmen reichen nicht aus", erklärt Vize-Landrat Frederik Schmitt (CDU) bei der Pressekonferenz zum Impfzentrum am Freitagmittag. "Die Lage ist sehr ernst, wir befinden uns kurz vor der 200er-Marke an wöchentlichen Neuinfektionen im Landkreis Fulda" - und damit würde die von der Landesregierung eingeführte nächtliche Ausgangssperre greifen.

Sogenannte Corona-Hotspots, wo der Wert von wöchentlich 200 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern mindestens an drei Tagen hintereinander überschritten wird, fallen in das erweiterte Eskalationsstufenkonzept des Landes. Laut Robert-Koch Institut liegt die Inzidenz im Landkreis Fulda am Freitag bei 198,9. "Die Allgemeinverfügung könnte ab Samstagmittag, 12 Uhr, in Kraft treten", so der Gesundheitsdezernent Schmitt.

Landrat Bernd Woide und Vize-Landrat Frederik Schmitt im Eingangsbereich zum Impfzentrum ...Fotos: Martin Engel

Bürger dürfen dann ihre Wohnungen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur noch aus besonderen Gründen verlassen. Zudem gilt ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auch der Main-Kinzig-Kreis ist von den verschärften Maßnahmen betroffen.

Das ist erlaubt:

Gilt die nächtliche Ausgangssperre, darf man die Wohnung in dieser Zeit nur unter folgenden Voraussetzungen verlassen:

  • Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
  • Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender
  • Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen
  • Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention. (nb) +++


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