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Alexander Lorz (CDU), Kultusminister des Landes Hessen, trägt einen Nasen-Mundschutz beim Besuch einer Grundschulklasse - Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert

REGION Ab Mittwoch homeschooling

Kultusminister Lorz: "Bis zu den Ferien Distanzlernen von zu Hause"

14.12.20 - In einem aktuellen Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, hat sich der hessische Kultusminister Alexander Lorz an alle Lehrer:innen und Schulleiter:innen gewandt und auf die Regelungen des bevorstehenden Lockdown vorbereitet, die den Schulbetrieb betreffen. Weil es bisher nicht gelungen sei, die zweite Corona-Welle zu brechen, hätten sich Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin auf zusätzliche, umfassende Maßnahmen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verständigt. 

"Mit Disziplin der gesamten Schulgemeinde und strengen Hygienekonzepten haben Sie bisher in hohem Maße Präsenzunterricht ermöglicht, der für den Lernerfolg, die Bildungsgerechtigkeit und das soziale Miteinander von größter Bedeutung ist. Wo das aufgrund des Infektionsgeschehens nicht mehr möglich war, wurde Wechselunterricht mit Distanzlernen durchgeführt. Die Zahlen, die jeden Tag von uns erhoben werden, haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Schulen keine Corona-Hotspots sind. Dennoch sind jetzt zur nachhaltigen Eindämmung der Pandemie besondere Maßnahmen gefordert, über die wir Sie informieren möchten", so Lorz.

Bis zum letzten Schultag, Freitag, dem 18. Dezember 2020, gelte folgendes: Am Montag, dem 14. Dezember 2020, sowie am Dienstag, dem 15. Dezember 2020, finden der Unterricht und die Ganztagsangebote in allen Klassenstufen nach den jeweils bestehenden Regeln wie bisher statt.

Ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis zum letzten Schultag, am Freitag, dem 18. Dezember 2020, gelten für alle Jahrgangsstufen folgende Regelungen:

Schülerinnen und Schüler sollten, wann immer möglich, zu Hause betreut werden. Daher könnten sie je nach Entscheidung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (volljährige Schülerinnen und Schüler treffen ihre Entscheidung selbst) dem Präsenzunterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dann von zu Hause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil. In jedem Fall soll die Entscheidung der Schule mitgeteilt werden, insbesondere, wenn am Präsenzunterricht teilgenommen werden soll. Diese Entscheidung gelte für alle drei Tage, von Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis Freitag, dem 18. Dezember 2020, einheitlich. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist nicht möglich. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, müsse diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden. Die Dienst- und Unterrichtsverpflichtungen der Lehrkräfte gelten weiterhin.

Klausuren

Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden zwischen dem 16. und 18. Dezember 2020 nicht statt. Eine Ausnahme gelte für Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen, die für den Schulabschluss 2021 unaufschiebbar seien. Diese dürften unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Abstandsregeln in der Schule stattfinden. Die Schulen informierten die Schülerinnen und Schüler hierüber gesondert. Für diesen Fall gilt die Aufhebung der Präsenzpflicht nicht. 

Abschlussprüfungen und Abitur

Für alle im Jahr 2021 anstehenden Abschlussprüfungen, insbesondere das Abitur, werde gewährleistet, dass nur diejenigen Lerninhalte Prüfungsgegenstand sind, die auch vermittelt wurden.

Ganztagsbetreuung und Ferienbetreuung

Die Ganztagsangebote könnten nach heutigem Stand weiter durchgeführt werden. Dabei gelten die Regelungen des aktuellen Hygieneplans des Hessischen Kultusministeriums sowie des Hygieneplans der jeweiligen Schule. Zum Zweck der Kontaktbeschränkung und der Nachverfolgung sollen dabei feste Gruppen gebildet werden, eine Durchmischung verschiedener Schülergruppen müsse vermieden werden. Das gelte nach aktuellem Stand auch für die Ferienbetreuung. Mit Blick auf den Schulbeginn nach den Weihnachtsferien bedeutete das, dass die Regelungen für die Betreuung zunächst auch für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 gültig sind. Sollten sich Änderungen aufgrund einer neuen Infektionslage Anfang Januar 2021 ergeben, werde rechtzeitig informiert.

Unterrichtsstart nach den Weihnachtsferien

Der 1. Schultag nach den Weihnachtsferien ist weiterhin für den 11. Januar 2021 vorgesehen. Aufgrund der Dynamik des Infektionsgeschehens könne es zu organisatorischen Anpassungen des Schulbetriebs kommen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin planten, am 05. Januar 2021 zu einem erneuten Treffen zusammenzukommen. Zu möglichen Veränderungen würden die Schulen auf dem Laufenden gehalten und auch +über www.kultusministerium.hessen.de informiert.

Abschließend schreibt Kultusminister Lorz: "Ich möchte mich bei Ihnen nochmals herzlich für Ihren außerordentlichen Einsatz bedanken, den Sie in dieser herausfordernden Zeit geleistet haben. Wir erleben seit März eine Ausnahmesituation. Nicht zuletzt dank Ihrer Hilfe und Unterstützung konnten wir den Schulbetrieb bisher weitgehend aufrechterhalten. Wir hoffen jetzt alle, dass die verschärften Regeln des Lockdowns bald zum Erfolg führen werden." (ci)+++


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