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Das Werk in Neuhof-Ellers - Fotos: K+S

REGION Erlaubnis fürs Jahr 2021!

Aufatmen bei Kali-Kumpel: K+S darf Salzabwässer in die Werra einleiten

23.12.20 - Das Regierungspräsidium Kassel hat der K+S Minerals and Agriculture GmbH für das Jahr 2021 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus den Werken Neuhof-Ellers und Werra in die Werra erteilt. Die mehr als 450 Seiten umfassende Erlaubnis wurde durch Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber am 23. Dezember unterzeichnet. Die bisherigen Erlaubnisse der Antragstellerin zur Einleitung ihrer salzhaltigen Abwässer laufen zum 31. Dezember 2020 aus. Antragsgemäß wird über die Einleitung in den Jahren 2022 bis 2027 erst im Laufe des Jahres 2021 entschieden.

Erstmals nach Jahrzehnten werden die Grenzwerte in der Werra am Pegel Gerstungen gesenkt. Unter anderem wurde eine Senkung des Chloridwerts auf 2.400 mg/l festgelegt. Die Parameter Magnesium und Kalium wurden ebenfalls etwas reduziert. Das Verfahren stellte das Regierungspräsidium Kassel als verfahrensführende Behörde von Beginn an vor besondere zeitliche und organisatorische Herausforderungen.

Zum einen wurde der Antrag seitens der Antragstellerin erst Mitte des Monats April 2020 in vollständiger Form vorgelegt. Zum anderen handelte es sich infolge der Vorgaben des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) um ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, was vorhabenbedingt die Auslegung der Antragsunterlagen in 66 Kommunen entlang des Flussschlauchs von Werra und Weser erforderlich machte. Hinzu kam die seit März 2020 grassierende Corona-Pandemie, die letztlich die Auslegung der Antragsunterlagen in den Kommunen und die Organisation der ortsüblichen Bekanntmachungen erheblich erschwerte. Schließlich konnte infolge der pandemiebedingten Einschränkungen auch der obligatorische Erörterungstermin nicht wie gewohnt im Rahmen einer Präsenzveranstaltung stattfinden, sondern wurde gemäß den Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch eine Online-Konsultation ersetzt.

Der Standort "Werk Werra"

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber im Mai 2020 das sogenannte PlanSiG verabschiedet, mit dem es den verfahrensführenden Behörden unter anderem ermöglicht worden ist, Verfahrensschritte, bei denen die Verfahrensbeteiligten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch in großer Zahl zusammenkommen müssten, durch ein Onlineformat zu ersetzen.

Vom 1. bis 15. Oktober 2020 bestand für die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, sich über einen Link auf der Internetseite des RP Kassel oder direkt unter Eingabe der entsprechenden Internetadresse zu einem externen Server leiten zu lassen, auf dem die Online-Konsultation zur Verfügung gestellt wurde. Zuvor wurden den Verfahrensbeteiligten durch das Regierungspräsidium Kassel entsprechende Passwörter übermittelt, um – wie gesetzlich vorgesehen – nur diesen Personen und Institutionen eine Teilnahme an der Online-Konsultation zu ermöglichen.

Die Einwendungen und Stellungnahmen der Bürger, der Behörden und die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Stellungnahmen der Antragstellerin wurden pseudonymisiert, thematisch sortiert, zusammengefasst und auf der genannten Plattform zur Verfügung gestellt. Hier bestand für die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, alle abgegebenen Einwendungen und Stellungnahmen einzusehen und hinsichtlich ihrer eigenen Einwendung oder Stellungnahme in einem Textfeld direkt eine vertiefende Erklärung an die Anhörungsbehörde abzusenden. Ergänzend bestand die Möglichkeit, die vertiefenden Einwendungen und Stellungnahmen auch per E-Mail oder postalisch zu übermitteln.

Insgesamt sind im Laufe des Verfahrens 549 Einwendungen innerhalb der Einwendungsfrist sowie ergänzende Einwendungen im Rahmen der Online-Konsultation eingegangen. Verspätet sind 82 Einwendungen eingegangen. Trotz der genannten Einschränkungen konnte die Erlaubnis zeitgerecht erteilt und der Antragstellerin damit eine ununterbrochene Entsorgung ihrer salzhaltigen Abwässer ermöglicht werden.

"Auch in pandemiebedingt herausfordernden Zeiten konnten die Fachdezernate des Regierungspräsidiums Kassel zum wiederholten Male ein hoch komplexes Zulassungsverfahren zeitgerecht zum Abschluss bringen und damit auch unter besonderen Umständen den Fortgang bedeutender förmlicher Verwaltungsverfahren sicherstellen. Zugleich wurde mit der durchgeführten Online-Konsultation den Anforderungen an eine digitale Modellbehörde in jeder Hinsicht Rechnung getragen und insgesamt ein wohl abgewogener Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie hergestellt", sagte der Regierungspräsident anlässlich der Unterzeichnung der Zulassungsentscheidung.

Hintergrund:

In Hessen wird seit mehr als 100 Jahren Kalibergbau betrieben. Die anfallenden Produktionsabwässer und die aufgefangenen Wässer aus den Rückstandshalden werden im Wesentlichen in die Werra eingeleitet. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse hierfür sind bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Die FGG Weser befindet sich derzeit im Verfahren der Aktualisierung des Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplans Salz für die dritte Bewirtschaftungsperiode (2022 bis 2027). (pm) +++


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