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Das diesjährige Weihnachtsfest verläuft für viele anders als die Jahre zuvor. - Symbolbild: O|N / Carina Jirsch

REGION O|N hat den Überblick

Weihnachten, Feiertage und Corona: Diese Regeln gelten jetzt!

25.12.20 - Erst dachte man noch, die diesjährigen Osterfesttage seien die einzigen Feiertage im Jahre 2020 mit Lockdown und Kontaktbeschränkungen. Nun, etwa neun Monate später, ist ein Ende der Corona-Pandemie noch lange nicht in Sicht. Zum Lockdown und der Minimierung sozialer Kontakte kommen in vielen Landkreisen auch die Ausgangssperren hinzu. Doch welche Regeln gelten nun über die Feiertage? O|N gibt einen Überblick.

Ausgangsbeschränkungen

In allen osthessischen Landkreisen (Fulda, Vogelsberg, Hersfeld-Rotenburg und Main-Kinzig-Kreis) ist die Inzidenz derzeit über 200. Dies bedeutet, dass strenge Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr gelten.

An Weihnachten werden diese von der hessischen Landesregierung etwas gelockert: An Heiligabend gilt die Ausgangssperre nicht schon um 21 Uhr, sondern erst um 0 Uhr.  "So ist genügend Zeit, dass Familien angemessen den Abend miteinander verbringen können", so Ministerpräsident Volker Bouffier. An den anderen beiden Weihnachtsfeiertagen, am 25. und 26. Dezember, tritt die Ausgangssperre eine Stunde später, also um 22 Uhr in Kraft.

Kontaktbeschränkungen

Auch die Kontaktbeschränkungen hat die hessische Landesregierung für Weihnachten gelockert: Demnach dürfen sich Menschen aus einem Hausstand plus noch vier weitere Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören müssen, treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Bouffier spricht von einer "dringlichen Empfehlung" und dass die Regierung auf die Vernunft und den Verstand der Bürger setze. "Kontrollen vor der Haustür oder Bußgelder wird es zu Weihnachten nicht geben", sagt er. 

Anders sieht das an Silvester aus: keine Lockerungen der Ausgangssperren, keine Lockerungen der Kontaktbeschränkung. Es gelten also die aktuellen Regeln: Treffen dürfen sich zwei Hausstände, maximal aber fünf Personen. Und auch die Ausgangssperre tritt wie gewohnt um 21 Uhr in Kraft. "Ich weiß, dass das für viele junge Menschen eine große Zumutung ist, denn gerade an Silvester ist Feiern angesagt. Doch wir müssen gerade jetzt alles tun, um die Krankenhäuser nicht noch mehr zu belasten. Dann können wir hoffentlich im nächsten Jahr wieder rauschende Partys feiern", appelliert Bouffier. 

Gottesdienste

In enger Abstimmung mit der katholischen und evangelischen Kirchen hat das Land Hessen beschlossen, dass Gottesdienste an Weihnachten stattfinden dürfen. Allerdings ohne singen und unter strenger Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln. 

Die Regierung hat den Kirchengemeinden offen gelassen, wie sie die Gottesdienste gestalten. Einige bieten Live-Streams aus der Kirche an, andere setzen auf Gottesdienste im Freien oder im Auto - so wie beispielsweise die Gemeinde Flieden, die am 24. Dezember im Autogottesdienst "Weihnachten im Auto" auf dem Festplatz feiert.

Silvesterfeuerwerk

Die Corona-Verordnung besagt, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten untersagt ist. Außerdem ist der Verkauf von Pyrotechnik und Feuerwerk in ganz Deutschland verboten. (ld) +++


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