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Zu den bereits verhängten Restriktionen im Kampf gegen Corona kommt jetzt auch die 15-Kilometer-Sperre - Symbolbilder: pixabay

REGION Was sind triftige Gründe?

Viele Fragen zur 15-Kilometer-Regel - Welche Ausnahmen gibt es?

11.01.21 - Allen Einschränkungen des Lockdown zum Trotz: die Infektionszahlen steigen in Osthessen weiter besorgniserregend an. Es ist leider unübersehbar, dass alle Restriktionen bislang nicht zu einem signifikanten Rückgang der Corona-Infizierten geführt haben. Nun steht wohl eine weitere Verschärfung unmittelbar bevor. In Landkreisen mit besonders vielen Neuinfektionen wie derzeit im Landkreis Fulda und dem Vogelsberg sollen die Bewohner einen Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort herum nicht verlassen. Der Grund ist klar: die Bewegungseinschränkungen sollen die Menschen veranlassen, zu Hause bleiben. Denn weniger Kontakte bedeuten weniger Infektionen.

Dadurch soll die Sieben-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gesenkt werden. Erst wenn diese Marke wieder erreicht ist, sind die Gesundheitsämter wieder in der Lage, alle Neuansteckungen und deren Kontakte nachzuverfolgen. 

Hotspots in Bundesländern wie Sachsen und Thüringen, in denen es besonders hohe Fallzahlen und Inzidenzen gibt, haben die 15-Kilometer-Regelung eingeführt. Ab einer Inzidenz von 200 gilt diese Regel dort bereits. Der Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen liegt in Sachsen bei 339,1, am Vortag bei 298. Damit bleibt Sachsen hinsichtlich der Inzidenz bundesweit negativer Spitzenreiter. Dort dürfen Bürger:innen sich nur innerhalb von 15 Kilometern um ihr "Wohnumfeld" bewegen, was quasi bedeutet ab ihrer Haustür. In Berlin und anderen Großstädten wäre diese Regelung aber nicht umsetzbar, weil man dann nicht mal in den Nachbarbezirk könnte. Deshalb gilt jetzt, dass der 15 Kilometer-Radius um den Wohnort herum gilt, also ab dem Ortsschild.

Was sind triftige Gründe?
 
Wer jetzt in Panik gerät, weil er nicht weiß, wie er unter diesen Umständen seinen Alltag organisieren soll, sei beruhigt - keine Regel ohne Ausnahme: Wer einen triftigen Grund hat, für den gilt die 15-Kilometer-Restriktion nicht. Dazu gehören zum Beispiel notwendige Arztbesuche oder die Fahrt zum Arbeitsplatz. Auch Einkaufen ist weiterhin erlaubt, allerdings natürlich keine ausgedehnten Shoppingtouren (die aber derzeit sowieso nicht möglich sind). Mit der Beschränkung sollen vor allem Tagesausflüge aus touristischen Gründen wie zuletzt in alle Wintersportorte unterbunden werden. Wie schon bei der nächtlichen Ausgangssperre werden die Kreise die neue Einschränkung in Form von Allgemeinverfügungen umsetzen. (ci)+++


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