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Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg herrscht wieder eine Ausgangssperre. - Archivluftbild: Landkreis HEF-ROF / Pelle Faust

KREIS HEF-ROF Bewegungsradius nicht eingeschränkt

Steigende Zahlen: Landkreis Hersfeld-Rotenburg zurück zur Ausgangssperre

12.01.21 - Mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis Hersfeld-Rotenburg auf die weiterhin anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen auf Kreisebene. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 230,8. Ab Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am Dienstag, 12. Januar, um 21 Uhr gilt im Kreisgebiet erneut eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Die Verfügung gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021, eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

"Da die Inzidenz mehrere Tage über 200 lag und die Prognose keinen Rückgang erwarten lässt, haben wir uns entsprechend des Eskalationskonzepts der Landesregierung gezwungen gesehen, ein erneutes nächtliches Ausgangsverbot festzusetzen", erklärt Landrat Dr. Michael Koch. Von einer Regelung zur Vermeidung touristischer Schwerpunkte konnte abgesehen werden. "Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg gab es bisher diesbezüglich noch keine Probleme. Jeder Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger muss sorgfältig abgewogen werden. In unserer ländlichen Region wäre eine 15-Kilometer-Regelung derzeit nicht verhältnismäßig", begründet Koch die Entscheidung.

Nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr

Eine Durchfahrt durch den Landkreis ist in diesem Zeitraum ebenfalls erlaubt. Bürger:innen dürfen ihre Wohnungen in der genannten Zeit dann nur noch aus gewichtigen Gründen verlassen, zum Beispiel zur Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, bei der Teilnahme an ehrenamtlichen Einsätzen von Feuerwehr, Rettungsdiensten oder Katastrophenschutz und an (öffentlichen) Sitzungen der kommunalen Volksvertretungen sowie ihrer Ausschüsse – aber auch, um medizinische oder therapeutische Versorgungsleistungen in Anspruch zu nehmen, zur Begleitung Sterbender, zur Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen oder der Versorgung von Tieren. Eine weitere Ausnahme ist die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen sowie die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Die Polizei und Ordnungsbehörden sind dazu angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren.

In der Allgemeinverfügung des Landkreises werden außerdem der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sowie die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr konkretisiert: beides ist mit Inkrafttreten der Verfügung ganztags untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 31. Januar. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

Keine Einschränkung des Bewegungsradius

Die Allgemeinverfügung sieht keine Beschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer für tagestouristische Ausflüge vor. Landrat Koch erklärt: "Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg haben wir mit dem Eisenberg derzeit nur ein stärker frequentiertes Ausflugsziel, das durch Tagesgäste zu einem Hotspot werden könnte. Aktuell gab es hier jedoch keinerlei Probleme." Die Situation am Eisenberg werde jedoch weiter beobachtet. "Sollte sich hier ein Problem ergeben, könnten wir zusammen mit den beiden örtlich zuständigen Bürgermeistern andere wirksame Maßnahmen wie zum Beispiel die Sperrung der Zufahrtsstraßen ergreifen. Insofern wäre eine pauschale Beschränkung für alle Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner im vorliegenden Fall nicht verhältnismäßig", so Koch. (pm) +++


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