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Es knirscht im Gebälk bei der Holzvermarktung von Hessen Forst
25.01.21 - Bereits seit dem 22. November 2018 brodelt es bei den Kommunal- und Privatwaldbesitzern über die Formalitäten beim Holzverkauf. An diesem Tag hatte die hessische Umweltministerin Prisca Hinz mitgeteilt: "Hessen Forst wird sich nach und nach aus der Holzvermarktung in Kommunal- und Privatwäldern, die über 100 Hektar groß sind, zurückziehen.
Das Ministerium unterstützt Kommunalwald- und Privatwaldbetriebe dabei, eigene Holzverkaufsorganisationen zu gründen. Grundsätzlich gilt für diese Umstellung der Holzvermarktung der Stichtag 1. Januar 2019. Das Umweltministerium gewährt aber Übergangsfristen. "Für Kommunen vor allem in Ost- und Nordhessen, wo es nur geringe Anteile von Körperschaftswald gibt, gilt für Privatwaldbesitzer und für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse eine Übergangsfrist für die Holzvermarktung bis zum 31. Dezember 2020". Diese Mitteilung war dann Anfang Dezember 2018 Anlass für eine gemeinsame außerordentliche Mitgliederversammlung der unmittelbar davon betroffenen Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) "Westlicher Vogelsberg" und Grebenhain mit über 1.600 Waldbesitzern und 10.800 Hektar Waldfläche.
Rückzug wegen Forderung des Bundeskartellamtes
Eingeräumt wurde bereits damals vom Ministerium, dass die kleinteiligen und gemischten Besitzstrukturen es erschwerten, marktfähige Verkaufseinheiten zu bilden und dies werde berücksichtigt. In Regionen mit hohen Anteilen an Körperschaftswald hätten die Bemühungen zu einer selbständigen Holzvermarktung bereits begonnen. Dort seien die Strukturen günstiger, um eigenständige kommunale Holzverkaufsorganisationen zu bilden. Sofern es dort jedoch zu massiven Störungen des Holzmarktes, wie unter anderem durch Sturm Friederike, lang anhaltende Dürre oder Borkenkäferkalamität komme, könne der Holzverkauf, so im Dezember 2018, bis zum 31. Dezember 2019 weiterhin über Hessen Forst erfolgen.Begründet wurde der Rückzug von Hessen Forst aus der Holzvermarktung mit einer Forderung des Bundeskartellamtes.
Schon im Dezember 2018 forderten Christian Raupach, geschäftsführender Direktor des hessischen Waldbesitzerverbandes und Klaus Rauber, Vorsitzender der Kreisgruppe Vogelsberg des hessischen Privatwaldverbandes, sowie die beiden Vorsitzenden der Forstbetriebsgemeinschaften, Bürgermeister Edwin Schneider (Ulrichstein) und Bernhard Ziegler (Herbstein), vom Ministerium mehr Zeit, vor allem in den Regionen mit ungünstiger Waldbesitzstruktur.
Ende Juni 2020 teilte das Umweltministerium mit, dass dem Landesbetrieb Hessen Forst wegen der andauernden Kalamität und den damit einhergehenden, gravierenden Störungen auf dem Holzmarkt gestattet werde, dezentral durch die Forstämter, für noch zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2022, die Holzvermarktung zu vermitteln. Dies gelte aber nur für Holz, das aus Wäldern von Privatwaldbesitzern, Gemeinschaftswäldern oder Kommunalwaldwälder unter 100 Hektar stamme.
Anordnung ab dem 1. Januar 2021
Drei Tage vor Jahresende, am 28. Dezember 2020, erteilte das Ministerium dem Landesbetrieb Hessen Forst nun die Anordnung, dass ab dem 1. Januar 2021 keine gebündelte Holzvermarktung aus dem Privatwald mit einer Forstbetriebsgröße bis 100 Hektar über Forstbetriebsgemeinschaften mehr erfolgen dürfe. Dies bedeutet, dass nun die Holzvermarktung der Privatwaldbesitzer nur noch über eine einzelvertragliche Regelung erfolgen kann. Somit werden aus den zwei Verträgen mit den FBGs eventuell bis zu 1.600 Einzelverträge.
Bei einem Pressegespräch im Rathaus Herbstein wurde deutlich, dass in anderen Bundesländern die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse wesentlich weiter entwickelt seien. In Hessen habe die Landesregierung dieser Aufgabe bislang zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt und jetzt wolle sie sich auch noch aus der Bewirtschaftung der Privatwälder verabschieden.
Alle drei Vorsitzenden wiesen darauf hin, dass von vielen Privatwaldbesitzern bereits angedeutet werde, dass sie durch stetig neuen Vorschriften, extremer werdenden Wetterkapriolen und sinkender Holzpreise die Waldbewirtschaftung aufgeben wollen. Dies wolle man aber verhindern und fordere deshalb eine Verlängerung der Übergangslösung damit man Gelegenheit zum Aufbau einer Holzvermarktungsorganisation habe. (Dieter Graulich) +++