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Die Rinder des Angeklagten waren in schlimmem Zustand - Symbolbild: pixabay

FULDA "So eine Kuh habe ich noch nie gesehen!"

Er quälte seine eigenen Tiere - Rinderhalter am Amtsgericht verurteilt

26.01.21 - Vor dem Amtsgericht Fulda musste sich am Montagmorgen ein Landwirt aus Eichenzell verantworten, dem die Anklage vorwirft, seinen Bestand von über 500 Rindern so mangelhaft versorgt zu haben, dass die Tiere Schmerzen litten und eine große Anzahl an den Folgen von Unterernährung und unbehandelten Krankheiten verendete. Den erwiesenen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ahndete das Gericht mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Vernachlässigung seiner Rinder begann offenbar, nachdem die Frau des Landwirts 2015 verstorben war. Sie habe sich zuvor maßgeblich um die Tiere gekümmert und er sei nach deren Tod mit der Haltung überfordert gewesen, ergab die Beweisaufnahme. Bei zahlreichen Kontrollen durch das Veterinäramt wurden die Zustände auf dem Hof und in den Ställen fortlaufend beanstandet. Bei einer der Überprüfungen verendete eine Kuh sogar noch während der Kontrolle. Die Rinder waren nicht artgerecht untergebracht, sichtbar abgemagert und dehydriert, viele lahmten und litten an Atemwegserkrankungen, Hautpilzen und Wurmerkrankungen,  ihr Allgemeinbefinden sei erheblich gestört gewesen, hieß es in den amtlichen Berichten. Richter Christoph Mangelsdorf reagierte geschockt auf die Fotos der betroffenen Rinder: "So eine Kuh habe ich noch nie gesehen!", kommentierte er. Nach zahlreichen Beanstandungen war dem Landwirt schließlich behördlich untersagt worden, weiter Tiere halten zu dürfen.

Der 62-jährige Angeklagte räumte nach Rücksprache mit seinem Pflichtverteidiger ein, mit der Situation auf dem Hof überfordert gewesen zu sein. Während eines Krankenhausaufenthalts und der anschließenden Reha habe sein Sohn sich um die Rinder kümmern sollen, doch "das hat nicht funktioniert". Mittlerweile habe er sich völlig aus dem landwirtschaftlichen Betrieb zurückgezogen und einen Rentenantrag eingereicht.

Staatsanwältin Maier sah die Tatvorwürfe durch die Beweisaufnahme, die amtlichen Berichte und Fotodokumente als erwiesen an und forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten für den Angeklagten. Die Strafe könne für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch der Pflichtverteidiger räumte ein, dass die Tiere wegen der Überforderung seines Mandanten gelitten hätten, der sich weder um seine eigenen gesundheitlichen Probleme gekümmert habe, noch um die seiner Rinder, sondern "immer weiter gewurstelt" habe. Dem Rechtsanwalt erschien eine Bewährungsstrafe von einem Jahr tat- und schuldangemessen. 

Zusätzlich zu der verhängten Bewährungsstrafe muss der 62-Jährige hundert Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten, 1.000 Euro an eine Tierschutzorganisation zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. (Carla Ihle-Becker) +++


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