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Anlässlich des ersten Todestages gedachte Ministerpräsident Volker Bouffier Dr. Walter Lübckes, an dessen Grab in Wolfhagen-Istha. - Foto: Staatskanzlei/T. Lohnes

REGION Zahlreiche Reaktionen zum Lübcke-Mord-Urteil

CDU Hessen: "Lübcke Mörder für die Tat zur Rechenschaft gezogen"

28.01.21 - Zum Urteil im Prozess zum Mord an Dr. Walter Lübcke, erklärt die Vorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Ines Claus: "Die Ermordung unseres CDU-Parteifreundes und Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke ist mehr als eineinhalb Jahre nach der Tat für uns ein abscheuliches Verbrechen, das uns weiterhin traurig, tief betroffen und fassungslos macht. Die Ermittlungsbehörden der Polizei und die Justiz haben viel getan, um die Tat schnellstmöglich aufzuklären. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Hauptangeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass auch eine anschließende Sicherheitsverwahrung erfolgt.

Der Mörder von Dr. Walter Lübcke ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden ...O|N-Foto: Archiv

Dr. Walter Lübcke wurde wegen seiner demokratischen Überzeugung Opfer von Rechtsextremen – eine Zäsur für unser Land. Der Täter wird mit diesem Urteil für seine Tat von historischer Dimension zur Rechenschaft gezogen. Wir sind in Gedanken stark verbunden mit der Familie von Dr. Lübcke und können nur erahnen, wie schwer die Tage der Gerichtsverhandlungen für sie waren, in der sie als Nebenkläger aufgetreten sind. Sie wissen, die CDU-Familie ist auch in diesen harten Stunden weiter fest an ihrer Seite.

Unser Freund Walter Lübcke war ein lebensbejahender Mensch, ein Brückenbauer, der die Interessen der Bürger in Nord- und Osthessen und weit darüber hinaus mit großer Empathie vertreten hat. Dr. Walter Lübcke war zehn Jahre lang Mitglied unserer Fraktion im Hessischen Landtag. Er war ein engagierter Wahlkreisabgeordneter, immer bodenständig und mit seiner Heimat fest verwurzelt. Als Kasseler Regierungspräsident setzte er sich für eine demokratische Gesellschaft ein und zeigte humanitäre Größe in schwierigen Zeiten. Es war sein christliches Menschenbild, das ihn immer wieder an der Seite der Schwachen in unserer Gesellschaft stehen ließ. Und es war sein Demokratieverständnis, das ihn immer wieder klare Worte für die Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft finden ließ.

Die hessische CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus

Wir sind zutiefst dankbar, ihn in unseren Reihen gehabt zu haben und sind seinem - unserem - Demokratieverständnis verpflichtet. Umso unverständlicher ist, dass es genau seine vorbildlichen Tugenden waren, die ihm menschenverachtende Anfeindungen und puren Hass entgegenbrachten.

Walter Lübcke wurde zum Feindbild von Rechtsradikalen, aus deren Reihen er hinterrücks und kaltblütig ermordet wurde. Der Prozess hat dabei geholfen, diese fürchterliche Tat und seine Hintergründe aufzuklären."


Das Urteil ist gesprochen, die Aufgabe bleibt: Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus entschieden bekämpfen.

Fraktionsvorsitzender der Grünen, Mathias Wagner

Zum Urteil im Mordprozess Walter Lübcke erklärt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Mathias Wagner: "Eineinhalb Jahre nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten und unserem früheren Landtagskollegen, Walter Lübcke, hat das Frankfurter Oberlandesgericht jetzt das Urteil gesprochen. Unsere Gedanken sind an diesem Tag zuerst bei Walter Lübcke und seiner Familie.

Unsere Gedanken sind auch bei der Zäsur, die dieser Mord für unser Land bedeutet. Einen rechtsextremistisch motivierten Mord an einem Politiker hat es seit Ende des Zweiten Weltkrieges nichts mehr gegeben. Walter Lübcke wurde ermordet, weil er für seine Überzeugungen, seine Meinung und für Menschlichkeit eingetreten ist.

Es war nicht der erste Mord, den Rechtsextremisten in unserem Land begangen haben. Der Mordserie des NSU sind Halit Yozgat und 9 weitere Menschen zum Opfer gefallen. Die Morde von Halle und Hanau verdeutlichen erschreckend, wie gegenwärtig der Rechtsterrorismus weiterhin ist.

Deshalb bekräftigen wir gerade an einem Tag wie heute: Es bleibt unsere gemeinsame Aufgabe als Gesellschaft und Staat, Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus entschieden zu bekämpfen."


"Jetzt nicht zurücklehnen, sondern rechtsextremistische Strukturen in Nordhessen offenlegen und zerschlagen"

Bezirksvorsitzenden der SPD Hessen-Nord Timon Gremmels

Nach der Verurteilung von Stephan E. zu lebenslanger Haft wegen des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erklärt der SPD-Bezirksvorsitzende Timon Gremmels MdB:

"Gut, dass der Mörder von Walter Lübcke heute zu Lebenslanger Haft verurteilt wurde. Nach der juristischen Aufarbeitung der Tat muss die politische Aufarbeitung mit Hochdruck weitergehen. Jetzt gilt es, die rechtsextremistischen Strukturen in Nordhessen, die - wie die Kandidatur des Neonazis Christian Wenzel auf der AfD-Liste im Landkreis Kassel zeigt - weit in die AfD hineinragen, offenzulegen und zu zerschlagen." 

DGB-Bezirk Hessen-Thüringen: Solidarität gegen rechte Gewalt

DGB Regionsgeschäftsführerin Jenny Huschke

In einer ersten Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Nordhessen in Kassel zeigte sich Regionsgeschäftsführerin Jenny Huschke mit dem Prozessausgang nur teilweise zufrieden: "Das Urteil gegen Stephan Ernst ist ein gutes Signal, jedoch kein Grund nachzulassen. Die rechtsextremistischen Netzwerke und Strukturen in Nordhessen gilt es komplett offenzulegen und ihnen endlich Einhalt zu gebieten. Jetzt!"

Huschke sicherte den Hinterbliebenen der Familie Lübcke sowie allen Opfern und Betroffenen rechter Gewalt die volle Solidarität des DGB zu. Sie unterstrich, dass mit dem Ende der heute 44 Prozesstage die vollständige Aufarbeitung des Mordfalles Lübcke noch lange nicht abgeschlossen ist. Denn die politische Aufarbeitung bleibt. Insbesondere die Rolle der Sicherheitsbehörden sei noch dezidiert zu hinterfragen.

Kein Schlussstrich bei der Aufklärung

"Das Gericht hat das mögliche Strafmaß voll ausgeschöpft. Das ist ein gutes Signal. Auch wenn die juristische Aufarbeitung nun beendet ist, darf es keinen Schlussstrich geben. Viele Fragen sind auch im Prozess offen geblieben. Wir fordern eine weitere konsequente politische Aufarbeitung. Denn der Fall zeigt: Rechtsextremistische Netzwerke und Strukturen in Nordhessen bestehen und wirken nach wie vor. Dies zeigt aktuell die Kandidatur des Neonazis Christian Wenzel auf der AfD-Liste im Landkreis Kassel zur Kommunalwahl im März. Diese rechtsextremistischen Verflechtungen, die auch in die AfD hineinragen, sind offenzulegen und endlich zerschlagen."

Es gelte, so die Gewerkschafterin weiter, auch künftig mit Entschlossenheit rechter Gewalt und Terror entgegenzutreten. Deswegen müsse auch das Verbrechen an dem irakischen Flüchtling Ahmed I. (27) vom Januar 2016 in allen Hintergründen aufgehellt werden. Stephan Ernst wurde in diesem Anklagepunkt freigesprochen.

Kundgebung am Rathaus

Für den Nachmittag ab 15.00 Uhr unterstützt der DGB zusammen mit Kasseler Initiativen über das Bündnis gegen Rechts Kassel eine Kundgebung "Solidarität mit den Betroffenen rechten Terrors – kein Schlussstrich bei der Aufklärung" vor dem Rathaus Kassel und ruft dazu auf. Zahlreiche Menschen waren dem Appell gefolgt und hatten sich unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln und mit Gesichtsmaske an der Aktion beteiligt.


Stephan E. wird für abscheuliche Tat zur Rechenschaft gezogen - Dr. Walter Lübcke wurde für seine politische Überzeugung getötet

"Mit dem Urteil ist klar, dass Stephan E. für den abscheulichen Mord an Dr. Walter Lübcke zur Rechenschaft gezogen wird", sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Stefan Müller, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt Stephan E. zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. "Stephan E. hat einen politischen Mord begangen und den Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke für dessen politische Überzeugung und dessen Engagement für Flüchtlinge getötet. Das heute verkündete Urteil hat Signalwirkung: Es wurde ein Zeichen gesetzt gegen Rechtsextremismus und für Menschen, die sich für Flüchtlinge einsetzen."

In Bezug auf den Mitangeklagten Markus H., der wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, erklärt Müller: "Es ist klar, dass die Sicherheitsbehörden den als Gefährder eingestuften Markus H. weiter intensiv beobachten müssen. Es darf nicht mehr passieren, dass solche Gefährder fälschlicherweise aus dem Blickfeld der Polizei beziehungsweise des Verfassungsschutzes geraten."

Müller ergänzt: "Stephan E. kommt aus einem rechtsextremistischen Umfeld, ohne dessen Unterstützung solche Taten wie der Mord an Walter Lübcke nicht möglich sind. Wo im Strafprozess eine Aufklärung nicht mehr möglich war, muss nun der Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke prüfen, wo die Abläufe und Strukturen im Bereich der Sicherheitsbehörden verbessert werden müssen." Ebenso gelte es, weiter entschlossen gegen Rechtsextremismus vorzugehen. "Der Mordfall Lübcke hat gezeigt, dass aus Worten Taten werden können."(pm)+++


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