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Eine 23-jährige gebürtige Rotenburgerin wird von ihrem Ex-Freund gestalkt. - Symbolbild: Pixabay

ROTENBURG/F. / ESCHWEGE Ein Alptraum, der nicht enden will

Stalkingopfer wartet auf Urteilsvollstreckung: "Ex-Freund terrorisiert mich weiter"

16.02.21 - Eine Familie aus Rotenburg an der Fulda (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) durchlebt seit Sommer letzten Jahres einen Alptraum. Einen Alptraum, aus dem es für sie aktuell kein Entrinnen gibt. Die 23-jährige Tochter der Familie, die in Witzenhausen (Werra-Meißner-Kreis) lebt und arbeitet, wird von ihrem Ex-Freund gestalkt. Sie hat Anzeige erstattet und sich rechtlichen Beistand gesucht.

Beim Amtsgericht Eschwege hat die junge Frau gemeinsam mit Rechtsanwalt Jochen Paulus eine einstweilige Verfügung beziehungsweise Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt. Laut Beschluss vom 28. September 2020 ist es Florian R., der aus dem thüringischen Mühlhausen stammt, unter anderem untersagt, die Wohnung seiner einstigen Freundin zu betreten, sich ihr persönlich oder ihrer Arbeitsstätte auf weniger als 50 Meter anzunähern sowie überhaupt Kontakt zu ihr aufzunehmen.

"Für den Fall der Zuwiderhandlung wird dem Antragsgegner (Anm. d. Red: Florian R.) ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft angedroht", heißt es in dem gerichtlichen Beschluss.

"Das Ganze soll endlich aufhören"


Wegen wiederholter Kontaktaufnahme hat das Amtsgericht Eschwege gegen Florian R. ...Symbolbild: Pixabay

Doch laut der gebürtigen Rotenburgerin terrorisiert Florian R. sie und ihre Familie weiter: "Er verstößt ständig gegen die Auflagen, indem er mitten in der Nacht bei mir und meinen Eltern anruft, mir an meiner Arbeitsstätte auflauert, uns via Facebook tyrannisiert oder Schmähbriefe verfasst. Er bekommt immer wieder meine Handynummer heraus, obwohl ich sie mehrfach gewechselt habe. Ich möchte doch nur, dass das Ganze aufhört."

Vom Amtsgericht Eschwege fühlt sich die Familie im Stich gelassen: Es wäre nunmehr dessen Aufgabe, die beiden nachfolgenden Beschlüsse vom 19. November 2020 und 22. Januar 2021 zu vollstrecken, in denen gegen Florian R. wegen wiederholter Kontaktaufnahme ein Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt 6.500 Euro festgesetzt wurde. Alternativ wurden 65 Tage Ordnungshaft verhängt.

"Wir fühlen uns allein gelassen"


Jochen Paulus, dem Rechtsanwalt der Familie, sind derweil die Hände gebunden. ...Archivfoto: O|N / Stefanie Harth

"Doch es ist bislang nichts passiert", berichtet der Vater des Stalkingopfers. "Ich habe in Eschwege nachgefragt und von einem Rechtspfleger gesagt bekommen, dass meine Tochter sich doch einen neuen Wohnort suchen solle. Das ist eine absolute Frechheit und unendlich frustrierend. Wir fühlen uns alleingelassen."

Der Rotenburger kann die Untätigkeit der Justiz nicht verstehen: Schließlich sei das Gewaltschutzgesetz, das am 11. Dezember 2001 in Kraft getreten ist, von allen politischen Entscheidungsträgern als "der große Wurf" gefeiert worden, um Stalkingopfer wirksam zu schützen und ihnen schnell und unkompliziert zu ihrem Recht zu verhelfen.

Jochen Paulus, dem Rechtsanwalt der Familie, sind derweil die Hände gebunden: "Als Anwalt kann ich lediglich das für meine Mandantin positive Urteil und die dazugehörigen Gerichtsbeschlüsse zu dessen Umsetzung erreichen", erläutert er. Die Umsetzung des Urteils durch Zwangsmittel sei eine hoheitliche Aufgabe. Die Vollstreckung müsse daher durch das zuständige Amtsgericht Eschwege unter Zuhilfenahme des Gerichtsvollziehers in Mühlhausen erfolgen, der das Zwangsgeld beitreiben oder die Verhaftung – gegebenenfalls mit Unterstützung der Polizei – vornehmen müsse.

Das sagt das Amtsgericht


OSTHESSEN|NEWS hat am vergangenen Donnerstag, 11. Februar, beim Amtsgericht in Eschwege nachgehakt und veröffentlicht dessen Stellungnahme im Wortlaut: "Der Ordnungsmittelbeschluss vom 19. November 2020 wurde dem Antragsgegner am 11. Dezember 2020 zugestellt. Rechtskräftig wird der Beschluss erst zwei Wochen nach der Zustellung, wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird. Das Fristende fiel hier somit in die Weihnachtsfeiertage. Rechtsmittel wurde seitens des Antragsgegners nicht eingelegt. Das Ordnungsgeld wird nunmehr zusammen mit der Kostenrechnung zum Soll gestellt.

Der Ordnungsmittelbeschluss vom 22. Januar 2021 wurde dem Antragsgegner erst am 28. Januar 2021 zugestellt und war zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht rechtskräftig. Die Kosten werden nun ebenfalls zeitnah zum Soll gestellt. Das Verfahren geht damit seinen üblichen Weg.

Das Ordnungsgeld wird zusammen mit den Gerichtskosten zum Soll gestellt. Im Falle, dass die Zahlung nicht geleistet wird, ist der Antragsgegner zur Zahlung aufzufordern beziehungsweise zu erinnern. Erfolgt nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist keine Zahlung, wird über die Gerichtskasse ein Vollstreckungsauftrag angefordert und – bei Vorliegen der Voraussetzungen – vom Rechtspfleger erteilt. Dann geht die Sache zum Gerichtsvollzieher (…). Nur wenn die Vollstreckung aussichtslos erscheint, wird das Verfahren dem Richter zur Entscheidung vorgelegt (…). Die Ordnungshaft ist das letzte Mittel. Die Vollstreckung kann deshalb mehrere Wochen / Monate dauern.

Zu der Äußerung, dass die Antragstellerin doch umziehen solle, hat sich der zuständige Rechtspfleger dahingehend geäußert, dass die Aussage aus dem Zusammenhang gerissen sei und es ihm leidtue, wenn er da falsch verstanden worden sei. Soweit er sich an den Anruf erinnere, habe er allgemein erklärt, wie das Vollstreckungsverfahren ablaufe und das dies unter Umständen sehr lange dauern könne. Da ihm gegenüber geäußert worden sei, dass die Antragstellerin sehr unter der Situation leide, sei der Umzug als eine alternative Lösung ins Gespräch gebracht worden, um eine schnellere Verbesserung der Lage zu erreichen." Nicht wirklich hilfreich für das Opfer, das sich einfach nur im Stich gelassen fühlt. Muss erst noch etwas Schlimmeres passieren? (Stefanie Harth) +++


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