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"Corona Sportampel" als Hoffnungsträger für den Amateursport?
13.02.21 - Könnte so eine Wiederaufnahme des Amateur- und Breitensports aussehen? Der Landessportbund Hessen hat sich nun mit einem Stufenmodell an die hessische Landesregierung gewandt. Die "Corona Sportampel" soll aufzeigen, wie ein an das jeweilige Infektionsgeschehen angepasster Sportbetrieb aussehen könnte.
"Wir stellen keine Forderungen bezüglich des Zeitpunkts der Lockerungen. Wir sind aber überzeugt, dass es langfristiger Planungen und mittelfristiger Perspektiven bedarf, an denen sich die rund 7.600 hessischen Vereine orientieren können", sagt Landessportbund-Präsident Dr. Rolf Müller.
Die vom Landessportbund entwickelte "Corona Sportampel" sieht für den Erwachsenenbereich vier Stufen vor. Von der derzeitigen Stufe Rot (Sport nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand), über Orange (Sport in Kleingruppen) und Gelb (Sport in festen Gruppen bis 25 Personen) hin zu Grün. Ein Sportbetrieb ohne Kontakt- und Gruppenbeschränkungen.
Kinder und Jugendliche leiden besonders
Das Hauptaugenmerk liegt aber vor allem auf dem Kinder- und Jugendbereich, denn gerade die Kleinsten würden am meisten unter dem derzeitigen Sportverbot leiden, sagt Müller: "Sie leiden am meisten unter der Pandemie und dem damit einhergehenden Bewegungsmangel. Um die Langzeitfolgen abzumildern, sollte die Politik daher eine prioritäre Öffnung des Kinder- und Jugendsports in Betracht ziehen."
Der Landessportbund regt deshalb ein einheitliches Vorgehen von Vereinen, Schulen und Kitas an. Sobald Schulen und Kitas wieder öffnen dürfen, müsste dies auch für den Vereinssport gelten, zumindest im Kinder- und Jugendbereich.
Forderung nach Aufhebung des Betriebsverbots für Fitnessstudios und Schwimmbäder
Sollte der Landessportbund mit seinem Eckpunktepapier auf Gehör stoßen, könnte das auch positive Folgen für Schwimmbäder und Fitnessstudios bedeuten, denn der Dachverband fordert eine Aufhebung des Betriebsverbots. Eine Unterscheidung nach Sportanlagenkategorien sei nicht sachgerecht, heißt es. Relevant sei vielmehr die Anzahl von Kontakten und die Einhaltung von Mindestabständen. Daher solle das grundsätzliche Betriebsverbot von Fitnessstudios und Schwimmbädern aufgehoben werden. (fh)+++