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Darf jetzt doch abgerissen werden: die Zuse-Scheune in Bad Hersfeld. - Fotos: Gerhard Manns

BAD HERSFELD Stadt unterliegt im Rechtsstreit!

Verwaltungsgericht hat gesprochen: Zuse-Scheune darf abgerissen werden

23.03.21 - Er ist der Schandfleck an der Wehneberger Straße in Bad Hersfeld: der marode, aber denkmalgeschützte Fachwerkbau der Zuse-Scheune. Die Fronten zwischen dem Bauherrn der benachbarten Wohnanlage, der sich zwar verpflichtet hatte, den historischen Fachwerkbau zu erhalten, später aber wegen der hohen Schadstoffbelastung den Abriss beantragt hatte, und der Stadt Bad Hersfeld sind seit Jahren verhärtet.

Wie der Bauherr – sprich: die ISB Projekt GmbH – jetzt mitteilt, habe das Verwaltungsgericht Kassel in seinem Urteil vom 17. März dem Antrag der ISB auf Abriss der Zuse-Scheune stattgegeben (AZ 2 K 2800/17.KS). Das Gericht habe sich der Sichtweise des Investors "umfänglich" angeschlossen. Das Gebäude sei seit Jahren abbruchreif. Die Schäden an den für die Denkmaleigenschaft relevanten Bauwerksteilen seien so gravierend, dass eine Sanierung einer Neuerrichtung des Gebäudes gleichkäme. Damit entfalle der Denkmalschutzaspekt, dessen Ziel es ist, die Baukultur der Vergangenheit, also die geschichtlichen Zeugnisse im Original, zu erhalten.

Wo etwas Neues entstehen soll


Die Fronten zwischen dem Investor und der Stadt Bad Hersfeld sind seit Jahren verhärtet. ...

Christoph Werth, Geschäftsführer der ISB Projekt, kommentiert: "Wir sind froh, dass der Rechtsstreit nun ein glückliches Ende hat. Nun können wir endlich handeln und an der Stelle der verfallenen Remise etwas schaffen, das dieser schönen Stadt angemessen ist."

Neben der Erleichterung über das Urteil dränge sich aber auch die Frage auf, ob die Stadt Bad Hersfeld die Mittel nicht besser hätte verwenden können. "Neben den Prozesskosten im fünfstelligen Bereich muss die Stadt auch die Gutachterkosten tragen. Anstelle dieser verschwendeten Gelder hätte schon vor Jahren etwas entstehen können, das den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt und das Stadtbild bereichert hätte, wäre die Stadt unseren Vorschlägen gefolgt", betont Christoph Werth.

"Aber", so der ISB-Geschäftsführer, "wir möchten die Vergangenheit jetzt ruhen lassen und nach vorne blicken. Wir reichen der Stadt Bad Hersfeld erneut die Hand und hoffen darauf, dass wir nun endlich gemeinsam konstruktiv tätig werden können." Bleibt abzuwarten, wie die Festspielstadt auf das Urteil reagiert. Es scheint sich abzuzeichnen, dass Bürgermeister Thomas Fehling durchaus "sauer" sein dürfte. (sh) +++


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