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Auch an Ostern können Gottesdienste in Osthessen gefeiert werden - Archivfotos: O|N/Martin Engel

REGION Bischof Gerber: "Bin erleichtert"

Endlich Einigung: Gottesdienstbesuche an Ostern sind möglich

25.03.21 - Die Regelung zu Gottesdienstbesuchen an Ostertagen wird genauso sein wie zu den vergangenen Weihnachtsfeiertagen. Darauf haben sich der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und die Spitzen der Evangelischen Kirchen und der Katholischen Bistümer in Hessen geeinigt. "Wir haben hier ein erprobtes Verfahren, das sich bereits an Weihnachten erfolgreich bewährt hat", erklärte Bouffier. Und weiter: "Es gilt, Wege zu finden, damit sich das Infektionsgeschehen nicht weiter ausbreitet. Die Vertreter der Kirchen haben versichert, dass effektive Maßnahmen hierfür getroffen werden", betonte Bouffier.

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU): "Wir müssen dennoch vorsichtig sein!" ...

Zu den Voraussetzungen für Kirchenbesuche zählen, wie an Weihnachten: die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, entsprechende Hygienemaßnahen, die Maskenpflicht, eine Kontaktdatenerfassung sowie ein Anmeldeerfordernis zu den besonders gut besuchten Gottesdiensten. Darüber hinaus soll kein gemeinsamer Gesang stattfinden.

Die Kirchen haben sich bewiesen

"Die christlichen Kirchen haben seit einem Jahr mit erfolgreichen Hygienekonzepten, vielen digitalen Angeboten und einem hohen Maß an Eigenverantwortung bewiesen, dass Gottesdienste auch in den Zeiten der Corona-Pandemie durchgeführt werden können", unterstrich der Ministerpräsident. So wurde dies bereits an Weihnachten gehandhabt und so solle dies auch mit Blick auf die kommenden Ostertage gehandhabt werden.

"Wir schaffen damit eine Möglichkeit, das Osterfest zu feiern und dennoch vorsichtig zu sein", erklärte Bouffier. 

Gerber: "Verantwortungsvoll Gottesdienste feiern"

Fuldaer Bischof Dr. Michael Gerber.

Fuldas Bischof Dr. Michael Gerber zeigte sich über diese Entscheidung erleichtert: "Ich bin sehr dankbar für diesen Austausch mit dem Ministerpräsidenten", sagte Fuldas Bischof Dr. Michael Gerber anschließend. "Er war erneut Ausdruck unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit und unseres gemeinsamen Ringens um tragfähige Lösungen für alle Menschen in Hessen."

Gleichzeitig zeigte er sich erleichtert über die dabei vereinbarte Lösung: "Bei der Feier dieser Gottesdienste geht es um eine wesentliche Ausdrucksform unseres Glaubens", betonte Bischof Gerber. Deshalb schütze das Grundgesetz auch dieses Grundrecht in besonderem Maße. Gerade in der aktuellen Zeit, in der Menschen in Einsamkeit sterben und Angehörige sich nicht in angemessener Weise verabschieden können, sei die Feier der Kar- und Osterliturgie besonders wichtig, hob er hervor: "Ich weiß von vielen Menschen, die mit Sehnsucht auf das diesjährige Osterfest warten, weil das für die Verarbeitung eines Todesfalls in der eigenen Familie existentiell wichtig ist."

Die umfangreichen Schutzkonzepte hätten sich bewährt, erklärt Gerber weiter. "Im Blick auf diese besondere Bedeutung von Ostern erwarte ich, dass in unseren Gemeinden nun verantwortungsvoll die Gottesdienste auch gefeiert werden." Dabei müsse man auch die steigenden Inzidenzzahlen im Blick zu behalten und gegebenenfalls – wenn in einzelnen Landkreisen besondere Maßnahmen erlassen werden – den Kontakt mit den zuständigen Behörden suchen.

Jetzt gelte es, die bewährten Schutzkonzepte auf die besonderen Riten der Karwoche anzuwenden, um die Liturgie unter den besonderen Umständen auch würdig feiern zu können, so Gerber abschließend: "Das ist ein Dienst an der gesellschaftlichen Öffentlichkeit, die durchaus kritisch auf diese Möglichkeit blickt, dass wir uns als Gemeinde versammeln dürfen." (pm) +++


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