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Manfred Keidel (81) aus Ludwigsau ist bereits komplett geimpft, hat aber weitere zwei Termine erhalten. - Fotos: privat

LUDWIGSAU Schlampige Organisation?

"Zum Kopfschütteln": Bereits geimpfter Rentner (81) erhält weitere Termine

08.04.21 - Eigentlich ist in Sachen Corona-Schutzimpfung bei ihm alles nach Plan verlaufen: Manfred Keidel hat am 19. Februar die Erst- und am 12. März die Zweitimpfung erhalten. Seine Tochter hatte den 81-jährigen Rentner aus Ludwigsau (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) am 14. Januar über das Online-Portal des hessischen Impfterminservices registriert. So weit, so gut. Doch am 26. März flattert völlig unerwartet bei Familie Keidel Post ins Haus.

Als der Ludwigsauer die beiden Briefumschläge geöffnet und deren Inhalt studiert hat, treibt es ihm die Zornesröte ins Gesicht.

Zwei Impfeinladungen an einem Tag

"Ich habe, obwohl ich bereits die beiden ach so wichtigen Piekse erhalten habe, gleich zwei weitere Termine für die Erstimpfung bekommen – und zwar am 31. März und am 1. April." Manfred Keidel ist enttäuscht über die "schlampige Organisation" des Terminvergabe-Procederes. "Es darf nicht wahr sein, dass die Bürokratie solche Blüten treibt", schüttelt er den Kopf.

Doppelt und dreifach

Termine würden doppelt und dreifach vergeben, während andere Menschen monatelang auf den lebensrettenden Pieks warten müssten. "Da läuft doch ziemlich viel verkehrt", moniert der 81-Jährige. In seinem Bekanntenkreis habe es ähnliche Fälle gegeben. Auch hier seien Impftermine doppelt vergeben worden. Seine Tochter habe freilich zeitnah die überflüssigen Termine storniert.

Das sagt das Ministerium

OSTHESSEN|NEWS hat beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nachgehakt: "Das Terminvergabesystem für die Schutzimpfung in Hessen ist generell darauf ausgerichtet, durch einen Abgleich der angegebenen Daten mit den Einwohnermeldedaten 'Doppelbuchungen' zu verhindern", teilt Benjamin Crisolli vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit.

Es sei also "systemseitig ausgeschlossen", dass dieselben Daten, wie beispielsweise Name und Adresse, zweimal eingegeben werden könnten. "Ein denkbares Szenario, welches zu dem von Ihnen vorliegenden Fall geführt haben könnte, ist folgendes: Wenn Bürger:innen sich zuvor korrekt registrieren (ob online oder per Hotline ist unerheblich) und es dann – aus welchem Grund auch immer – noch einmal über das Callcenter versuchen und dabei geringfügig abweichende Daten angeben (zum Beispiel beim Straßennamen) und den Mitarbeitern des Callcenters versichern, dass dies die korrekten Angaben sind, ist eine zweite Buchung denkbar", heißt es aus dem Ministerbüro. "Callcenter-Mitarbeiter können sich in begründeten Einzelfällen über den Meldedatenabgleich hinwegsetzen, weil eine Überprüfung der Person ohnehin noch einmal im Impfzentrum erfolgt."

Das Land lasse die erfolgten Registrierungen – speziell über die Callcenter – turnusmäßig auf Mehrfachanmeldungen prüfen. Eine wiederholte Registrierung derselben Person sei hierbei "natürlich auch nicht im Sinne des Erfinders". Wer seine Registrierung einmal erfolgreich abgeschlossen habe, bekomme eine Bestätigungsmail oder einen Brief, in dem er oder sie darauf hingewiesen werde, dass die Termine nach Impfstoffverfügbarkeit vergeben werden und dies aufgrund nach wie vor zu wenigen Dosen mehrere Wochen dauern könne. (Stefanie Harth) +++


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