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Die Ausgangsbeschränkung wird verlängert. - Archivfoto: O|N/Christian P. Stadtfeld

FULDA Private Treffen abends unterbinden

Bis 2. Mai: Ausgangsbeschränkung verlängert - Maßnahme "erforderlich"

16.04.21 - Neben den Schulen, die in den Distanzunterricht gehen, gibt der Landkreis Fulda bekannt: Die Ausgangsbeschränkung wird verlängert. Sie gilt nun bis zum 2. Mai. Aktuell hat das Verwaltungsgericht Darmstadt die Ausgangsbeschränkungen des Landkreises Offenbach bestätigt. Das Verwaltungsgericht hat dort ausgeführt, dass diese Maßnahme verhältnismäßig, also zur Erreichung des Ziels der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 beziehungsweise der Erkrankung an COVID-19 – geeignet, erforderlich und auch angemessen ist.

Weiter führt es aus, dass durch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen größere private Treffen und Feiern in Familien- und Freundeskreis in den Abend- und Nachtstunden mit erhöhtem Infektionspotential verhindert werden können. Ein weniger belastendes Mittel, das den Erfolg mit gleicher Sicherheit gewährleistet, sei nicht ersichtlich.

Von der Ausgangsbeschränkung wird es – wie in der Vergangenheit – Ausnahmen beim Vorliegen von folgenden Gründe geben:

- Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sowie der Teilnahme an Sitzungen kommunaler Kollegialorgane (inkl. Ortsbeiräte),

- Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,

- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,

- Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

- Begleitung Sterbender,

- Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,

- Einzelsport im Freien

- Versorgung von Tieren,

- Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention,

- ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe.

Anlässlich der am Wochenende anstehenden Erstkommunion weist der Landkreis Fulda darauf hin, dass ausschließlich der Gottesdienst privilegiert ist. Dies gilt ausdrücklich nicht für anschließende Zusammenkünfte und Feiern. Die Kontakte sollten auch an diesem Festwochenende auf ein Minimum und die Kernfamilie beschränkt werden. (pm) +++


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