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"Das ist ein wunderbares Zeichen im Jahr der Ökumene", waren sich Bischöfin Dr. Beate Hofmann (links) und Bischof Dr. Michael Gerber bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in Fulda einig. - Fotos: Bistum Fulda

REGION EKKW und Bistum stärken Kooperation!

Rahmenvereinbarung für ökumenische Zusammenarbeit unterzeichnet

04.05.21 - Sie wollen ihre ökumenische Zusammenarbeit in der Krankenhausseelsorge stärken und weiterentwickeln: Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und das Bistum Fulda haben eine entsprechende Rahmenvereinbarung geschlossen. "Das ist ein wunderbares Zeichen im Jahr der Ökumene", waren sich Bischöfin Dr. Beate Hofmann und Bischof Dr. Michael Gerber bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in Fulda einig. Der seelsorgliche Dienst an kranken, leidenden und sterbenden Menschen sei ein zentraler christlicher Auftrag und blicke auf eine lange kirchliche Tradition zurück.

Seit 2018 gibt es in den großen Krankenhäusern im Gebiet der EKKW und des Bistums (Hanau, MKK Gelnhausen/Schlüchtern, Fulda, Bad Hersfeld/Rotenburg, Marburg und Kassel) bereits eine ökumenische Dienstbesprechung. Mit der Rahmenvereinbarung erhalten die Krankenhausseelsorger:innen nun einen verlässlichen Rahmen zu einer ökumenisch verantworteten Krankenhausseelsorge, erläutert Pfarrerin Nicola Haupt, die Leiterin des Referats Sonderseelsorge der EKKW. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass gerade in Kliniken und Reha-Einrichtungen das gemeinsame Zeugnis wichtig sei. Es werde von Patient:innen und ihren Angehörigen, aber auch von Mitarbeitenden und Leitungen gleichermaßen geschätzt und auch erwartet, erläutert Haupt. 

Bischof Dr. Michael Gerber bei der Vertragsunterzeichnung.

Der seelsorgliche Dienst an kranken, leidenden und sterbenden Menschen sei ein zentraler ...

Bischöfin Dr. Beate Hofmann unterzeichnet den gemeinsamen Vertrag.

Dabei seien die Herausforderungen immens: Seelsorger begegneten Menschen mit unterschiedlicher kultureller, religiöser und weltanschaulicher Herkunft. "Darauf angemessen im Sinne einer kultursensiblen Seelsorge wertschätzend zu reagieren, erweist sich als ein gemeinsames ökumenisches Lernfeld."

Regelmäßiger Austausch, gemeinsame Einladung zu Gottesdiensten


Wie soll die Zusammenarbeit vor Ort konkret aussehen? Jedem Seelsorge-Team wird empfohlen, sich in der Kooperationsvereinbarung unter anderem an folgenden Punkten zu orientieren: regelmäßige ökumenische Dienstbesprechungen, klare Zuständigkeiten (beispielsweise bei der Sterbebegleitung), Erreichbarkeit, gemeinsame Einladungen zu Gottesdiensten und geistlichen Angeboten sowie Mitarbeit in ethischen Entscheidungsprozessen und beim Ethikunterricht. Ziel der Vereinbarung ist es, vor Ort verbindliche und transparente Regelungen der Zusammenarbeit zu treffen, sagt Dr. Andreas Ruffing, Referatsleiter Diakonische Pastoral im Bistum Fulda. In der Vereinbarung heißt es: "Kirchliche Krankenhausseelsorge soll bei konfessioneller Verschiedenheit in der Öffentlichkeit des Systems Krankenhaus als Einheit wahrgenommen werden, die sich dem Auftrag Jesu Christi verpflichtet weiß." (pm) +++


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