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Besuchsverbot im Klinikum Hersfeld-Rotenburg wird gelockert
05.06.21 - Nachdem die Bundes- und Landesregierung am 29. Mai Lockerungen im Bereich der Patientenbesuche erlassen hat, reagiert das Klinikum Hersfeld-Rotenburg nun auf diese Lockerungen. Denn gemeinsam mit der örtlichen Gesundheitsbehörde hat man entschieden, dass erste vorsichtige Lockerungsschritte für das Klinikum Bad Hersfeld und das Herz-Kreislauf-Zentrum Rotenburg gemacht werden.
Für das Klinikum Bad Hersfeld und Herz-Kreislauf-Zentrum Rotenburg gelten ab Freitag, 04.06.2021 die folgenden Regeln für Besucher: Allgemeine Besuchszeiten im Klinikum Bad Hersfeld sind jeweils täglich von 15:00 – 19:00. Dies gilt sowohl an Werktagen als auch Sonn- und Feiertagen. In diesem Zeitraum kann ein Patient von jeweils einer Person besucht werden, wobei dies in den ersten sechs Krankenhaustagen auf insgesamt zwei Besuche während der gesamten sechs Tage zu beschränken ist.
Für das Herz-Kreislauf-Zentrum Rotenburg werden keine festen Besuchszeiten festgelegt. Voraussetzung ist, dass die Besucher geimpft, genesen oder getestet sind. Diese drei "Gs" können nur über einen offiziellen Nachweis ausgewiesen werden:
- Geimpft - Impfpass oder Ersatzbescheinigung
- Genesen - Bestätigungsscheiben des Gesundheitsamtes
- Getestet - Nachweis eines öffentlichen Testzentrums, der nicht älter als 24 Stunden ist; Selbsttests werden nicht anerkannt
- Weiterhin gilt selbstverständlich die Regelung zur Mundschutz- und Abstandspflicht (1,50 Meter).
"Wir sehen diese ersten Lockerungen als Schritte zurück zur Normalität. Wir bitten unsere Besucher eindringlich um das Einhalten der gesetzlichen Regelungen. Sie dienen dem Schutz Ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeiter", erklärt das Klinikum in einer Pressemitteilung. (kku/pm)+++