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Die Helios Klinik in Hünfeld. - Archivfotos: O|N/Christian P. Stadtfeld

HÜNFELD Bestimmte Auflagen gelten

An der Helios St. Elisabeth Klinik: Neue Besucherregelungen ab Montag

10.06.21 - In der Helios St. Elisabeth Klinik Hünfeld (Landkreis Fulda) sind ab Montag, 14. Juni 2021, wieder Besuche möglich. Jeder Covid-freie Patient darf die Dauer des Krankenhausaufenthaltes täglich von einer festgelegten, symptomfreien Person Besuch empfangen, die entweder vollständig geimpft (Nachweis über Impfpass, ab 14 Tage nach Zweitimpfung) oder genesen ist (Nachweis über Genesenen-Bescheid oder Positiv-Befund aus den letzten 6 Monaten) oder negativ getestet (24 Stunden Antigen-Schnelltest oder PCR-Test von einer Teststelle) ist. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

Besucher sollten bitte den entsprechenden Nachweis sowie ihren Personalausweis zur Identifizierung für den Zutritt zur Klinik vorhalten. Die feste Bezugsperson darf für die gesamte Dauer des stationären Aufenthalts nicht wechseln. Beim Betreten unserer Klinik gilt zudem die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (FFP2/KN95- Maske).

Ab Montag gelangen Besucher wieder über die Drehtür im Erdgeschoss in die Klinik, von dort aus sind die Wege ins Haus beschildert. Zur Besucherregistrierung steht ein Schalter in der Eingangshalle zur Verfügung, an dem alle notwenigen Dokumente ausgefüllt werden müssen. Diese werden dann von den Mitarbeiterinnen an der Information entgegengenommen und geprüft. Notfälle melden sich bitte direkt in der Notaufnahme/Liegendeinfahrt.

Die Besuchszeiten sind täglich von 14.30 bis 17.30 Uhr, wobei der letzte Einlass um 17.00 Uhr erfolgt. Die Besuchsdauer ist auf eine Stunde begrenzt. Pro Zimmer ist ein Besucher gleichzeitig zugelassen. Liegen zwei Patienten in einem Zimmer, wird im Vorhinein koordiniert, wer wann Besuch empfängt. Während der Besuchszeit ist es auch gestattet, in den Aufenthaltsraum, die Loggia oder auf das Krankenhausgelände draußen auszuweichen. In den öffentlichen geschlossenen Räumlichkeiten darf sich jedoch nur ein Patient mit seinem Besuch aufhalten. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist dabei stets Pflicht. Für Kinder bis 14 Jahre gilt weiterhin Besuchsverbot. Ausnahmen von der Besuchsregelung sind in besonderen Situationen, in palliativen oder begründeten medizinischen Fällen und nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stationen möglich.

In der Geburtshilfe gelten die bestehenden Ausnahmeregelungen für Bezugspersonen fort. Väter dürfen (sofern symptomfrei) weiterhin mit in die Klinik kommen und ihre Partnerin begleiten. Stationär aufgenommene Begleitpersonen benötigen hierfür einen PCR-Test zur Geburt oder geplanten Sectio. Ambulante Begleitpersonen benötigen einen Schnelltest, der entweder im Haus oder tagesaktuell in einem Testcenter durchgeführt wird. Stationär aufgenommene Begleitpersonen in der Geburtshilfe werden gebeten, sich bei und mit den jeweiligen Patientinnen aufzuhalten, um weitere Kontakte im Haus zu minimieren. (pm) +++


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