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Ab Freitag gelten in Hessen neue Regeln bezüglich der Corona-Maßnahmen - Symbolfoto: O|N/Carina Jirsch

REGION Aufhebung der Maskenpflicht im Freien

Corona-Lockerungen: Das sind die neuen Regeln in Hessen

25.06.21 - Das Wochenende steht vor der Tür und Hessen macht sich locker. Ab heute treten weitere Corona-Lockerungen in Kraft. "Wir freuen uns, dass die Inzidenzen deutlich sinken, die Maßnahmen erfolgreich waren, und wir deshalb weitere Lockerungen verantworten können", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag. Was jetzt gilt, hat OSTHESSEN|NEWS für Sie zusammengefasst:

Maskenpflicht:

Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.
 
Kontaktregeln:

Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen. Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier Screenshot: O|N

Veranstaltungen (ab 25 Personen):

Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung. Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig. Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte
 
Ausgangsbeschränkungen bleiben aufgehoben.
 
Arbeitsplätze:

Keine landesrechtlichen Einschränkungen.

Schule:

Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche. Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske. Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.
 
Kita:

Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.) Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.
 
Sport:

Mannschaftssport weiter möglich. Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet. Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.

Gemeinsames Singen ist wieder erlaubt Archivfoto: O|N

Kultur:

Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.
 
Körpernahe Dienstleistungen:

Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Einzelhandel:

Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
 
Gastronomie:

Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung. Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz. Testpflicht in Innenräumen (Davon befreit sind vollständig geimpfte und genese Personen mit einem entsprechenden Nachweis).
 
Clubs / Discotheken:

Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet. Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.
 
Hotels und Übernachtungen:

Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.
 
ÖPNV:

Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden
 
Hochschulen:

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.
 
Prostitutionsstätten:

Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
 
Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht. (nb) +++


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