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Die vom Arzt ausgestellten Arzneimittelrezepte warten in verschiedenen Farben auf. - Fotomontage: Grafik O|N

REGION Rot, blau, weiß, grün oder gelb?

Das steckt hinter den verschiedenen Farben beim Arzneimittelrezept

19.07.21 - Es gibt sie in rot, blau, weiß, grün oder gelb: Die vom Arzt ausgestellten Arzneimittelrezepte warten in verschiedenen Farben auf. Aber was hat es eigentlich damit auf sich? OSTHESSEN|NEWS gibt einen kleinen Überblick. Fakt ist: Die Farbe zeigt in erster Linie auf, wer das Medikament zahlen muss und wie lange das Rezept gültig ist.

Rot steht für Kassenrezept, blau für Privatrezept


Rezepte, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, sind rot (rosa). Der Patient muss in der Regel fünf bis zehn Euro je Arzneimittel zuzahlen. Bei gebührenfreien Rezepten ist keine Zuzahlung erforderlich. Der Apotheker behält das Rezept für seine Abrechnung. Das rote Rezept ist vier Wochen lang gültig.

Diejenigen, die privat krankenversichert sind, erhalten ihre Arzneimittel auf einem blauen oder weißen Rezept. Privatpatienten müssen in der Apotheke das Medikament komplett bezahlen und bekommen dann von ihrer Krankenkasse den Betrag nach Einreichung des Rezeptes zurückerstattet. Auch gesetzlich Versicherte bekommen ein blaues Rezept, wenn das verschriebene Arzneimittel nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist und sie es selbst bezahlen müssen (Beispiel: Anti-Baby-Pille). Blaue oder weiße Rezeptes sind drei Monate lang gültig.

Grüne und gelbe Rezepte


Auf grünen Rezepten finden sich Arzneimittel, die selbst bezahlt werden müssen. ...Archivfoto: O|N/Stefanie Harth

Auf grünen Rezepten finden sich Arzneimittel, die selbst bezahlt werden müssen. Es handelt sich hierbei um rezeptfreie Medikamente, die der Arzt empfiehlt, da sie die Therapie ergänzen, wie zum Beispiel der passende Hustensaft zum Antibiotikum. Ein grünes Rezept gilt unbegrenzt. Übrigens: Die Arzneikosten des grünen Rezeptes können in der Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastungen" geltend gemacht machen.

Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel, deren Verordnung strengen Auflagen unterliegt, werden auf einem gelben Rezept geschrieben. Sie enthalten einen zusätzlichen Durchschlag für die Apotheke. Das Original muss die Apotheke bei der Krankenkasse einreichen. Gelbe Rezepte gibt es sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Personen. Ein gelbes Rezept ist nur sieben Tage gültig.

Das E-Rezept kommt


Damit die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer wird, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfacht werden und auch die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen aufhört, wird ab Januar 2022 bundesweit das E-Rezept eingeführt. "Das E-Rezept ermöglicht weitere neue digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind", teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.

Patienten könnten entscheiden, "ob sie ihr E-Rezept per Smartphone und in einer sicheren E-Rezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung ihres E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden sollen". (sh) +++


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