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Dr. Falk Hartmann - Foto: privat

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Geldwäschegesetz: Optimierungsmöglichkeiten und weniger Bürokratie

01.08.21 - Der MIT-Kreisverband Fuldas unterstützt kraftvoll die Umsetzung des Deutschland-Plans für mehr Freiheit und Verantwortung von Carsten Linnemann, MdB und MIT-Bundesvorsitzender. Ergänzt hat der MIT – Kreisverband Fulda diesen Plan mit der Forderung nach Optimierung und weniger Bürokratie beim Geldwäschegesetz.

Dr. Falk Hartmann, stellv. Vorsitzender des MIT – Kreisverbandes Fulda stellt fest, dass das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) grundsätzlich einem sinnvollen Ziel dient, nämlich der Unterbindung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Bekämpfung von Steuerflucht.

Das Gesetz legt insoweit bestimmten Personen -und Berufsgruppen eine Vielzahl von Pflichten auf, insbesondere Aufzeichnungs- und Meldepflichten gegenüber den Behörden. So können Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare verpflichtet sein, gegenüber der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Auskünfte auch über Klienten zu erteilen, was leider oftmals mit der Verschwiegenheitspflicht kollidiert.

Große Unsicherheit im Zahlungsverkehr

Besonders aber der große Personenkreis der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten führt zu einer hohen Unsicherheit im Zahlungsverkehr. So können Kreditinstitute, Finanzunternehmen und Finanzdienstleister aber auch Immobilienmakler und Kfz-Händler Verpflichtete im Sinne des GwG sein. Verpflichtete müssen jede einzelne Geschäftsbeziehung und jede getätigte Transaktion prüfen, die

Risiken von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche ermitteln sowie schließlich einer Bewertung unterziehen. Ferner ist diese Risikoanalyse zu dokumentieren und den Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorzulegen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass jeder gewerbliche Güterhändler (gleich aus welcher Branche), der Bargeldgeschäfte ab einem Schwellenwert von 10.000 Euro oder mehr tätigt, grundsätzlich verpflichtet ist, sämtliche Vorschriften des GwG einzuhalten. Es dürfte auf der Hand liegen, dass dies einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet, der von vielen mittelständischen Güterhändlern nur mit hohen Kosten- und Personalressourcen erfüllt werden kann.

MIT Fulda fordert höhere Schwellenwerte und die Überprüfung des Geltungsbereiches und des verpflichteten Personenkreises

Um dem sicherlich mehr als notwendigen Ziel der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch effektiver nachkommen zu können, dabei jedoch unnötige Bürokratie zu vermeiden, erscheint es aus Sicht der MIT Fulda sinnvoll, insbesondere den Kreis der einbezogenen Geschäfte und der Verpflichteten auf den Prüfstand zu stellen. Es ist wenig nachvollziehbar, warum z.B. ein Bargeldkauf eines Autos im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen sollte. Vielmehr dürfte es angezeigt sein, den Fokus im Rahmen des GwG auf große Finanztransaktionen zu legen, dabei die Schwellenwerte anzuheben, um tatsächlich nachhaltig dem Zweck des Gesetzes nachzukommen.


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